Mit der Lizenzerteilung untersteht der betreffende Spieler den jeweils geltenden Regelungen des SHV. Die Lizenz lautet persönlich auf einen Spieler und – mit Ausnahme der TFL, die auf ein bestimmtes Team lautet – auf einen bestimmten Verein.
Ein Spieler ist lizenziert, wenn er auf der Homepage des SHV über eine Lizenz (mit Nummer) verfügt und sein Status nicht "inaktiv" oder "gelöscht" lautet.
Die Lizenz sagt aus, dass der Spieler unter Vorbehalt von Einsatzbeschränkungen in den Teams eines Vereins einsatzberechtigt ist.
In Wettspielen dürfen nur lizenzierte Spieler (Erwachsenen-, Jugend- oder Kinderlizenz) eingesetzt werden. Im Animationsbereich unterhalb U13 und für sogenannte Gastspieler kann die WB Ausnahmen bestimmen.
Der Verein beantragt die Lizenz für die ihm angehörenden Spieler bei der WB, die darüber entscheidet. Die Lizenz muss anschliessend für jede Saison erneuert werden. Verfahren und Entscheid über die Erteilung und Erneuerung von Lizenzen sind gebührenpflichtig.
Eine Neumeldung muss im VAT (Modul Spielerlizenzierung) gelöst werden. Sofern die Neumeldung erfolgreich verarbeitet werden kann, ist der Spieler sofort spielberechtigt. Zur Identifizierung braucht es eine Kopie eines amtlichen Ausweises. Diese muss mit dem Formular hochgeladen werden. Weiter wird für die Neumeldung und Lizenzierung auch die Versichertennummer benötigt. Die exakten Daten (Name / Vorname) sind vom amtlichen Ausweis her zu übernehmen. Bei einem Namenswechsel hat die Mutation durch den Verein im VAT zu erfolgen.
Die Bearbeitungsgebühr für die Neumeldung einer Lizenz kostet CHF 50.00 + MwSt. Diese fällt bei der Neumeldung einer Kinder-Lizenz nicht an, wohl aber bei einem Wechsel zur Jugend-Lizenz.
Im VAT Modul „Spieler-Listen“ ist das Mutationsfenster für Lizenzstatus-Änderungen für die Vereine von Juni bis August geöffnet (genaue Daten werden den Vereinen per Mail zugestellt). In diesem Zeitraum können Änderungen gebührenfrei ausgeführt werden. Nach dem Enddatum können keine Lizenzen mehr auf den Status „gelöscht“ oder „inaktiv“ gesetzt werden, der entsprechende Lizenzstatus wird in Rechnung gestellt. Reaktivierungen oder Neumeldungen sind auch nach diesem Datum im SHV VAT möglich.
Wird ein Spieler lizenziert, der bis zum Ende des Mutationsfensters eigentlich einen vom Verein bestätigten Austritt erklärt hat, kann er bei der ASB verlangen, dass seine Lizenz den Lizenzstatus „gelöscht“ erhält. Der Spieler muss jedoch belegen können, dass er seinen Austritt rechtzeitig und statutenkonform erklärt hat (bspw.
Nachsendeverfolgung der Post oder Zeitstempel eines Emails). Weiter muss der Spieler belegen, dass der Verein seinen Austritt rechtzeitig während des Mutationsfensters bestätigt hat. Die gegenüber dem Verein verrechneten Lizenzkosten bleiben geschuldet.
Ein Spieler ohne schweizerische Staatsbürgerschaft ist einem Spieler mit schweizerischer Staatsbürgerschaft gleichgestellt.
War der Spieler noch nie im Ausland lizenziert, ist wie bei einer Neumeldung vorzugehen.
War der Spieler schon einmal im Ausland lizenziert, muss dies bei der Lizenzierung entsprechend angekreuzt werden
und die zusätzlich verlangten Informationen sind auszufüllen. Der SHV klärt dann mit dem abgebenden Verband die
weiteren Details ab. Abklärungen betreffend Spielberechtigung eines Spielers bei einem ausländischen Verband kosten
CHF 50.00 + MwSt. sofern kein Transfer nötig wird.