B - Lizenzwesen und Spielberechtigungen

Art. 11 Beschwerde

06.06.2024

Entscheide betreffend die Erteilung von Lizenzen (nicht jedoch betreffend Gebühren oder Ersatzabgaben) können mit Beschwerde an den ZV angefochten werden.


Entscheide über die Erteilung von TFL oder Sonderbewilligungen für zu alte Spieler*innen gelten nicht als Entscheide über Erteilung von Lizenzen gemäss Art. 11 WR. Die WB entscheidet endgültig über die Erteilung von TFL oder Sonderbewilligungen.


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