B - Lizenzwesen und Spielberechtigungen

Art. 7 Zweck / Inhalt

06.06.2024

Mit der Lizenzerteilung untersteht der betreffende Spieler den jeweils geltenden Regelungen des SHV. Die Lizenz lautet persönlich auf einen Spieler und – mit Ausnahme der TFL, die auf ein bestimmtes Team lautet – auf einen bestimmten Verein.

Ein Spieler ist lizenziert, wenn er auf der Homepage des SHV über eine Lizenz (mit Nummer) verfügt und sein Status nicht "inaktiv" oder "gelöscht" lautet.

Die Lizenz sagt aus, dass der Spieler unter Vorbehalt von Einsatzbeschränkungen in den Teams eines Vereins einsatzberechtigt ist.

In Wettspielen dürfen nur lizenzierte Spieler (Erwachsenen-, Jugend- oder Kinderlizenz) eingesetzt werden. Im Animationsbereich unterhalb U13 und für sogenannte Gastspieler kann die WB Ausnahmen bestimmen.


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