Es wird unterschieden zwischen einer Erwachsenen-Lizenz, einer Jugend-Lizenz und Kinder-Lizenz.
Eine Erwachsenen-Lizenz kostet CHF 110.00 ohne MwSt.
Eine Jugend-Lizenz kostet CHF 60.00 ohne MwSt.
Eine Kinder-Lizenz kostet CHF 10.00 ohne MwSt.
Eine inaktive Lizenz kostet CHF 10.00 ohne MwSt.
Eine Special-Handball-Lizenz kostet die Hälfte einer regulären Lizenz.
Spieler mit einer Erwachsenen-Lizenz sind – unter Vorbehalt von Einsatzbeschränkungen – in den Aktiv-Teams des Vereins einsatzberechtigt.
Die Inhaber einer Jugend-Lizenz haben betreffend Spielberechtigung bzw. Einsatzbeschränkungen zwei separate "Handball-Leben", je eines im Aktiv- und im Juniorenbereich, und können dort parallel spielen.
Die Inhaber einer Kinder-Lizenz haben betreffend Spielberechtigung bzw. Einsatzbeschränkungen zwei separate "Handball-Leben", je eines im Junioren- und im Animationsbereich, und können dort parallel spielen.
Die SpielerInnen unterliegen den für sie jeweils geltenden speziellen Bestimmungen dieser Bereiche.
Der Wechsel zwischen einer Kinder-Lizenz zu einer Jugend-Lizenz erfolgt wie der Wechsel zwischen Jugend-Lizenz und Erwachsenen-Lizenz mit der Jahrgangszuteilung zur neuen Saison.
Die Inhaber einer Kinder-Lizenz Light sind ausschliesslich für die Kategorien U7-U11 spielberechtigt. Für Einsätze in höheren Kategorien ist die normale Kinder bzw. eine Jugend-Lizenz notwendig. Die Inhaber einer Kinder- oder Jugend-Lizenz sind für die Kategorien U7-U11 spielberechtigt und müssen keine Kinder-Lizenz Light lösen.
Inhaber einer Jugend-Lizenz ist, wer im Kalenderjahr, in welchem der Wettbewerb beginnt, höchstens 18 Jahre alt wird oder geworden ist.
Inhaber einer Kinder-Lizenz ist, wer im Kalenderjahr, in welchem der Wettbewerb beginnt, höchstens 12 Jahre alt wird oder geworden ist.
Mit einer inaktiven Lizenz ist ein Spieler nicht einsatzberechtigt. Dieser Spieler kann vom eigenen Verein reaktiviert oder zu einem anderen Verein transferiert werden.
Die Reaktivierung einer inaktiven Lizenz kostet CHF 20.00 + MwSt.
Als Gastspieler wird eine Person betitelt, die keine Handballlizenz – auch nicht inaktiv – im In- oder Ausland
besitzt.
Ein Gastspieler darf ohne Lizenz maximal ein Meisterschaftsspiel oder regionales Cupspiel bestreiten. Er kann dies in folgenden Kategorien machen: Aktivbereich: Männer 3. Liga und tiefer, Frauen 2. Liga und tiefer, Juniorinnen- /Juniorenbereich: alle Promotions-Kategorien.
Bei einem zweiten Einsatz in der gleichen Saison (egal in welchem Team/Verein) verliert das entsprechende Team das Spiel forfait.
Der Einsatz von Gastspielern ist in jedem Fall verboten bei Entscheidungs-, Auf- und Abstiegs- sowie Playoff – und regionale Cuphalbfinal/Finalspielen.
In den Kategorien U7-U11 und U13-Spieltagen darf ein Spieler ohne Lizenz (Gastspieler) an zwei ganzen Spieltagen teilnehmen. Anschliessend besteht die zwingende Lizenzpflicht.
Spieler*innen, welche eine Lizenz im Ausland besitzen oder besessen haben, dürfen kein Gastspiel absolvieren. Zusätzlich darf kein Gastspiel absolviert werden, wenn ein internationaler Transfer angemeldet ist.
Für die Spielberechtigung in einer Junioren- oder Kinderhandball-Alterskategorie gelten die in den Weisungen jährlich definierten Jahrgänge.
Altersklassen |
Jahrgänge der aktuellen Saison |
Kategorien |
männlich U19 |
06 |
Elite / Inter / Promotion |
weiblich U18 |
07 |
Elite / Inter / Promotion |
männlich U17 |
08 |
Elite / Inter / Promotion |
weiblich U16 |
09 |
Elite / Inter / Promotion |
Im Aktivbereich dürfen nur Junioren eingesetzt werden, welche nicht mehr für die U15 spielberechtigt sind und Juniorinnen, welche nicht mehr für die U14 spielberechtigt sind (siehe Jahrgang).
Ergänzung Kinderhandball (U7-U11):
In der Kategorie U7 empfiehlt der SHV den Einsatz von mindestens Fünfjährigen aufgrund des Spielverständnisses unddes Spielflusses.
Im Kinderhandball dürfen «zu alte Kinder» jederzeit eingesetzt werden, sollten jedoch keine dominante Rolle einnehmen. Vor dem Spieltag müssen solche Einsätze beim Spieltagsorganisator gemeldet werden.
Ergänzung Kategorie U13-Spieltage
Wer regelmässig in der U13-Meisterschaftsform und stärkeren Kategorien mitspielt, soll nicht mehr in der Kategorie U13-Spieltage eingesetzt werden.
Kinder in der U9 und jünger sind in sämtlichen Elite-, Inter- und Promotionskategorien der Juniorinnen und Junioren nicht spielberechtigt. Dies gilt nicht für die U13-Spieltage.
Sonderbewilligung «zu alte Spieler»
Die WB kann pro Liga/Kategorie festlegen, ob ein Spieler mit einem Jahrgang höher eingesetzt werden darf und welcheFolgen dies mit sich zieht.
In folgenden Ligen können auf Antrag Sonderbewilligungen für ein Jahr «zu alte Spieler» erteilt werden:
Promotionsligen U13, FU14, MU15, FU16, MU17, FU18, MU19
Mit dem vierten Einsatz in einem Team einer höheren Liga (siehe Anhang «Spielberechtigungs-Darstellung») verfällt die Sonderbewilligung. Auf Gesuch hin kann die Abteilung Spielbetrieb (asb@handball.ch) Ausnahmen gewähren, wenn die Sonderbewilligung wegen Einsätzen in Aktivteams (M3, M4 resp. F2 und F3) verfallen würde.
Es können maximal zwei Spieler mit Sonderbewilligung pro Spiel eingesetzt werden. Es besteht keine Möglichkeit zum Aufstieg in eine Inter-Kategorie. Nach einem Phasenwechsel (bspw. von Qualifikations- zu Hauptrunde) ist das Teamwieder aufstiegsberechtigt, bis es einen «zu alten Spieler» einsetzt.
Wird die Sonderbewilligung für ein*e Spieler*in mit starker gesundheitlicher Beeinträchtigung (invaliditätsähnlich) erteilt, kann die WB auf Gesuch hin die Aufstiegsberechtigung erteilen. Dieses Gesuch ist innert 10 Tage nach Erhalt der Sonderbewilligung einzureichen (wb@handball.ch). Dem Gesuch ist zwingend ein Arztzeugnis beizulegen, das die starke gesundheitliche Beeinträchtigung bestätigt.
*Mitspielberechtigung von Mädchen in Kategorie MU15
Mädchen sind bei den Promotionskategorien zugelassen und dürfen auch mit denjenigen Promotionsteams, welche nach der Qualifikationsrunde ins Inter aufsteigen und in der zweiten Saisonhälfte in der Inter Abstiegsrunde mitspielen.
In der Inter Qualifikationsrunde, in der Inter Finalrunde und im Elite dürfen keine Mädchen mitspielen. Bei ausgewiesener Förderungsnotwendigkeit kann die ASB auf Antrag des Ressorts Leistungssport eine Ausnahmebewilligung erteilen. Hierfür ist ein Empfehlungsschreiben eines Regionalauswahltrainers und/oder Nationaltrainers notwendig.
Ein lizenzierter Spieler ist einsatzberechtigt, wenn keine generellen oder speziellen Einsatzbeschränkungen bestehen.
In Auf-/Abstiegsspielen zwischen Teams, die vorher in verschiedenen Ligen gespielt haben, gilt für beide Teams die jeweils weniger einschränkende Bestimmung der oberen bzw. unteren Liga.
Die Verantwortung, dass nur spielberechtigte Spieler (zum Beispiel betreffend Einsatzbeschränkungen gemäss WR, Sperren, Altersklassen bei den Junioren usw.) einsatzberechtigt sind, liegt allein beim Verein bzw. dem Team.
Aufstiegsspiele oder Aufstiegsrunden mit Teams der gleichen Liga / Alterskategorie, gelten nicht als Auf-/Abstiegsspiele gemäss Art 8.4.1 Absatz 2. Es gelten die Bestimmungen der entsprechenden Liga / Alterskategorie.
Die ASB verfügt auf Antrag eines Vereins, dass die Anrechnung der in einer höheren Liga bzw. in höheren Ligen absolvierten Einsätze eines Spielers neu beginnt, wenn ein Arztzeugnis belegt, dass der Spieler aus medizinischen Gründen während mindestens 60 Tagen in keinem Spiel irgendeines Teams eingesetzt werden konnte.
Spielberechtigt in den Junior*innen-Entscheidungsspielen sind nur diejenigen Spieler*innen, welche in mindestens 50% der Spiele (Entscheidungsspiele selbst ausgenommen) des betreffenden Teams auf dem Spielbericht aufgeführt – und nicht nachträglich gestrichen - waren oder wenn sie weniger aufgeführt wurden, nicht mehr als 5mal in einer höheren Liga / Kategorie aufgeführt wurden (inkl. Spiele mit TFL).
Die 50%-Regel gilt zudem in allen Entscheidungsspiele in den Aktivkategorien (Männer und Frauen) in den Ligen M1/F1 und tiefer für Spielerinnen und Spieler, die ansonsten nur mit einer TFL spielberechtigt wären. Die 50%-Regel gilt somit in den Aktivkategorien ausdrücklich nicht, wenn die Spielberechtigung ohne TFL gegeben ist. Sofern jedoch im Aktivbereich die 50%-Regel anwendbar ist (TFL-Spielerinnen und Spieler) ist die im Nachwuchsbereich geltende Ausnahmeregelung (weniger als 5mal in einer höheren Kategorie gespielt) nicht anwendbar.
Cupspiele werden nicht berücksichtigt. Bei einem Transfer während der Saison gilt die Berechnung ab Spielberechtigungszeitpunkt.
Die 50%-Regelung kommt in den Finalspielen der Juniorinnen-Elite-Kategorien nicht zur Anwendung.
Können Spieler*innen wegen Verletzungen nicht eingesetzt werden und somit die 50%-Regel nicht erfüllen, können sie die Anrechnung der verpassten Spiele unter Vorlage eines Arztzeugnisses bei der ASB (asb@handball.ch) beantragen.
Nach dem insgesamt 6. Spiel in einer höheren Liga bzw. in höheren Ligen ist ein lizenzierter Spieler nicht mehr in tieferen Ligen einsatzberechtigt.
Für die Kategorie U13- Spieltage gilt diese Regelung nicht.
Hat ein Verein mehrere Teams in der gleichen Aktiv-Liga oder Nachwuchs-Kategorie (inkl. Beteiligung an einer SG), wird ein Spieler mit dem vierten Einsatz in einem Team für dieses fixiert (egal, ob gleiche Gruppe oder nicht). Der Spieler kann danach in keinem anderen Aktiv-Team oder Nachwuchs-Team der gleichen Liga resp. Nachwuchs-Kategorie eingesetzt werden. Bei Aktiv-Ligen oder Nachwuchs-Kategorien mit Halbjahresmeisterschaft, gilt diese Regelung je für sich sowohl im ersten Halbjahr, wie auch im Zweiten.
Mögliche weitere Einschränkungen der Spielberechtigungen für Play-off Spiele, Qualifikationsspiele/-Turniere oder andere Spiele sind dem entsprechenden Modus zu entnehmen (bspw. SHL und SPL 16 Spieler).
Bei Spielern, welche im ersten Halbjahr im Promotion- und Inter-Bereich eingesetzt wurden, kann der Lebenslauf dieser Spiele angepasst werden, wenn dies zwischen dem 10.12 und 05.01 bei der ASB (asb@handball.ch) beantragt wird.
Diese Anpassung kann bewilligt werden, wenn sein entsprechendes Team auf- oder abgestiegen ist, der Verein ein oder mehrere Teams nachmeldet oder aus der Meisterschaft zurückzieht. Eine Ablehnung der Bewilligung kann abschliessend bei der Wettspielbehörde (wb@handball.ch) angefochten werden.
Ein Spieler, der in einem Team der QHL, NLB oder SPL1 einsatzberechtigt sein soll, muss die persönlich unterzeichnete Erklärung zur Unterstellung unter die Doping-Satzungen von Swiss Olympic vor dem ersten Spiel beim SHV hinterlegen. Unterbleibt die Hinterlegung und wird sie nicht innert 48 Stunden nach dem Spiel nachgereicht, gilt der Spieler für das betreffende Spiel als nicht einsatzberechtigt.
DUE (Doping-Unterstellungserklärung) sind bis maximal 48 Stunden nach dem ersten Einsatz in den genannten Ligen, unaufgefordert bei der ASB (asb@handball.ch) einzureichen (Formular unter handball.ch /Spielbetrieb /Dokumente).
Einmal hinterlegte, unterschriebene DUE gelten ab der Saison 19/20 automatisch für jede weitere Saison, bis Swiss Sport Integrity neue Regelungen erlässt.
Spieler*innen unter 18 Jahren reichen die DUE mit der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters ein.
Die TFL ist für besonders talentierte junge Spieler gedacht, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Sie ergänzt die bestehende Lizenz, erweitert die Einsatzmöglichkeiten, bezieht sich auf ein definiertes Team und erlaubt dort zusätzliche Einsätze. Die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Lizenz bleiben bestehen.
Die TFL lautet auf ein definiertes Team des Stamm- oder eines Zweitvereins bzw. einer SG.
Die TFL kann nicht für ein Team einer Liga erteilt werden, in welcher der betreffende Spieler im laufenden Wettbewerb bereits für ein anderes Team gespielt hat.
Die WB kann weitere Voraussetzungen, Präzisierungen und Einschränkungen erlassen.
Eine TFL muss im VAT (Modul Spielerlizenzierung) gelöst werden. Sofern die TFL erfolgreich verarbeitet werden kann, ist der Spieler sofort spielberechtigt.
Eine TFL kann nur als Ergänzung zu einer bestehenden Kinder-, Jugend bzw. Erwachsenen-Lizenz erteilt werden.
Es bestehen folgende weitere Einschränkungen zum Zeitpunkt des Antrags der Lizenzierung und danach:
Spieler mit einer TFL können im definierten Team zusätzlich und beliebig oft eingesetzt werden. Die Einsätze in diesem definierten Team haben keinen Einfluss auf die Einsatzmöglichkeiten bzw. Einsatzbeschränkungen in anderen Teams. Dies gilt auch umgekehrt.
Werden das definierte Team und ein Team des Stammvereins in einer späteren Phase des Wettbewerbs (z.B. Auf- / Abstiegsrunde) in die gleiche Gruppe usw. eingeteilt, dürfen die betreffenden Spieler mit TFL nur in dem Team spielen, in dem sie in der neuen Wettbewerbsphase zuerst eingesetzt werden.
Die WB kann die Zahl der Spieler mit TFL pro Spiel beschränken, wobei in den drei höchsten Aktivligen und in den JuniorInnen Elite- und Inter-Klassen mindestens 4 Spieler mit TFL zugelassen sein müssen.
Spieleinsätze für das beantragte TFL Team, welche vor dem Antrag erfolgt sind, werden im weiteren Spieler-Lebenslauf nicht berücksichtigt.
Im Kinderhandball und in der freien Spielform braucht es keine TFL.
Die TFL gilt bis zu deren Rückgabe bzw. längstens bis Ende Saison.
In der gleichen Saison kann für einen Spieler eine zweite TFL nur für ein definiertes Team erteilt werden, das mindestens in der gleichen Liga spielt, wie das definierte Team der ersten TFL. Eine dritte TFL in der gleichen Saison ist ausgeschlossen.
Der Stammverein behält gegenüber dem Zweitverein und dem Spieler sowie den Behörden bzw. Gremien des SHV seine Rechte und Pflichten, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Stamm- und Zweitverein können Abweichungen schriftlich vereinbaren.
Die Erteilung einer TFL ist gebührenpflichtig.
Wenn eine zweite TFL gelöst wird, werden durch die Löschung der ersten TFL alle Spiele des ersten TFL Teams in seinen Lebenslauf übernommen. Erst dann wird die Situation zur Erstellung einer zweiten TFL überprüft. Cupspiele zählen bei der Beurteilung nicht.
Im Promotion- und Inter-Bereich kann die Umschreibung der TFL für das entsprechende Team zwischen dem 10.12. und 05.01. bei der ASB (asb@handball.ch) beantragt werden. Diese Umschreibung kann bewilligt werden, wenn das entsprechende Team auf- oder abgestiegen ist. Eine Ablehnung der Bewilligung kann abschliessend bei der Wettspielbehörde (wb@handball.ch) angefochten werden.
Nach einer Umschreibung bleibt das Recht zur Beantragung auf eine zweite TFL bestehen.
Eine TFL kostet CHF 60.00 ohne MwSt.
Die Lizenzierung der Trainer ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung der Trainings- und Coachingarbeit und damit zur Aus- und Weiterbildung der Spieler.
Der ZV schreibt für bestimmte Ligen Mindestanforderungen bzgl. der Trainerqualifikation vor. Zudem wird geregelt, in welchen Meisterschaftsspielen einer der Offiziellen des Teams im Besitz der entsprechenden gültigen Trainerlizenz sein muss.
Der ZV erlässt ein Reglement betreffend Erteilung von Trainerlizenzen, wobei als Grundsatz gilt, dass die Lizenz erteilt wird, wenn Personen im Besitz des dafür nötigen Trainerdiploms sind und sich nach den Prinzipien der Ethik-Charta von Swiss Olympic und gemäss den Regeln/Richtlinien des SHV verhalten.
Der SHV erhebt Ersatzabgaben, wenn ein Team der Verpflichtung gemäss Abs. 1 und 2 nicht oder nicht vollständig nachkommt.
In sämtlichen Nachwuchsligen ausser dem Bereich Kinderhandball sowie in den Aktivligen ab 2. Liga und höher sind die Mannschaften verpflichtet, einen Offiziellen oder Spieler im Besitz einer gültigen Trainerlizenz zu stellen. Die Erfüllungspflicht besteht für jedes Team, das für den Meisterschaftsbetrieb gemeldet wird. Cup-Wettbewerbe sind davon ausgenommen. Entscheidend ist die Ligazugehörigkeit zu Beginn der Saison.
Die Lizenztrainer können mit der Teammeldung erfasst und danach im VAT mutiert werden. Die Anwesenheit des Lizenztrainers ist vor, während und nach dem Meisterschaftsspiel zwingend. Der Lizenztrainer muss zwingend bei den vier Offiziellen oder als Spieler (Spielertrainer) aufgeführt sein und bezeugt mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht im dafür vorgesehenen Feld die Präsenz vor-, während und nach dem Spiel. Der Lizenztrainer muss sich jederzeit ausweisen können. Pro Spiel kann nur ein Lizenztrainer gemeldet sein. Ein Team kann somit auch von Spiel zu Spiel von unterschiedlichen Trainern, die über die benötigte gültige Lizenz verfügen, betreut werden. Eine Mannschaft hat die Stellungspflicht eines Lizenztrainers dann erfüllt, wenn an mindestens 75% sämtlicher Meisterschaftsspiele während der gesamten Saison eine Person mit der notwendigen Lizenz anwesend war (Stichtag 30. Juni). Wird das Quorum von 75% nicht erreicht, gilt die Stellungspflicht als überhaupt nicht erreicht (keine teilweise Erfüllung möglich).
Bei Nichterfüllung der Stellungspflicht wird der Verein mit einer Ersatzleistung sanktioniert. Die Höhe der Ersatzleistungen ist untenstehend geregelt. Im Wiederholungsfall werden – mit Ausnahme bei der E-Lizenz sowie der Lizenz Kinderhandball – die Ersatzleistungen maximal zweimal verdoppelt. Basis für die Berechnung der Verdoppelungen ist immer die Ersatzleistung der Liga, welcher das Team zu Saisonbeginn angehörte.
Mit Beendigung der Meisterschaft (Stichtag 30. Juni) erhalten die von einer Ersatzabgabe betroffenen Vereine eine Aufstellung der gemeldeten Teams, den Präsenzen der Lizenztrainer und den geschuldeten finanziellen Ersatzleistungen. Dabei ist der Status der Trainerlizenz per 30. Juni der beendeten Saison entscheidend. Ein aktueller Report mit dem Zwischenstand ist jederzeit im VAT abrufbar.
Die finanziellen Ersatzleistungen kommen nach Abzug der administrativen Kosten vollumfänglich der Trainerbildung SHV für zusätzliche nationale Aus- und Weiterbildungsprojekte zugute.
Auf Antrag eines Vereins (asb@handball.ch) entscheidet die Abteilung Spielbetrieb – nach Anhörung der Abteilung Ausbildung – über Anpassungen der Sanktionen/Ersatzabgaben in besonderen Fällen. Solche Entscheide können mit Beschwerde an die Wettspielbehörde (wb@handball.ch) angefochten werden. Diese entscheidet endgültig.
Übersicht geforderte Trainerlizenzen und Ersatzabgaben (gemäss Anmeldung Anfangs Saison)
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