Die Zulassung zum Wettbewerb ist ein wichtiges Planungs- und Steuerungsinstrument für den SHV und die WB. Sie sagt aus, welche Teams bzw. SG aus welchen Vereinen an welchen Wettbewerben teilnehmen.
Der Teamname darf maximal 30 Zeichen aufweisen und darf keine Ligenbezeichnung beinhalten. Dies gilt auch für Spielgemeinschaften.
Über die Zulassung zum Wettbewerb für Teams bzw. SG entscheidet die WB.
Die WB definiert, in welchen Wettbewerben bzw. in welchen Gruppen oder Kategorien nur ein Team pro Verein teilnehmen kann. Diese Einschränkung gilt analog für SG, an denen ein Verein beteiligt ist.
Männer
Zwei Teams des gleichen Vereins (inkl. Beteiligung an einer SG) in derselben Liga sind nur möglich ab 2. Liga und tiefer, wobei inkl. QHL, NLB, 1. Liga und 2. Liga maximal 4 Teams gemeldet werden können. In der 2. Liga dürfen maximal zwei Teams des gleichen Vereins (inkl. Beteiligung an einer SG) teilnehmen.
Frauen
Zwei Teams des gleichen Vereins (inkl. Beteiligung an einer SG) in derselben Liga sind nur möglich ab 1. Liga und tiefer, wobei inkl. SPL1 und SPL2 maximal 3 Teams gemeldet werden können. In der 1. und 2. Liga dürfen maximal je zwei Teams des gleichen Vereins (inkl Beteiligung an einer SG) teilnehmen.
Junioren und Juniorinnen
Zwei Teams des gleichen Vereins (inkl. Beteiligung an einer SG) sind nicht möglich innerhalb:
der Kategorie Elite
der Kategorie Inter Finalrunde
der gleichen Gruppe Inter Qualifikationsrunde
der gleichen Gruppe Inter Abstiegsrunde
In jedem Fall kann ein Verein (inkl. Beteiligung an einer SG) auf Stufe Inter pro Alterskategorie maximal zwei Teams haben.
In den Promotions-Kategorien, in denen Halbjahresmeisterschaften gespielt werden, ist es möglich, sich nach der Qualifikationsrunde zurückzuziehen, neu anzumelden oder sich in eine andere Stärkeklasse umzumelden.
Gruppeneinteilung
In den Ligen M3, M4, F3 und allen Nachwuchs-Promotionsligen teilt die ASB die Teams – wo nötig – in entsprechende geographische Gruppen ein. Eine Zuteilung von Teams des gleichen Vereins (inkl. SG) soll, wenn immer möglich in einer, maximal zwei Gruppen erfolgen. Wünsche der Vereine können im VAT bei der Teammeldung angegeben werden.
Die Teams gelten ohne neuen Antrag für jenen Wettbewerb als beantragt, an dem sie in der vorangegangenen Saison teilgenommen haben bzw. an dem sie aufgrund von Auf-/Abstieg zur Teilnahme vorgesehen sind. Diese Teams sind ohne anderslautende Mitteilung des SHV automatisch zum betreffenden Wettbewerb zugelassen.
Ein Verein, welcher in der kommenden Saison in der entsprechenden Liga nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen will, muss dies bis am 20. März der ASB (asb@handball.ch) melden (Aufstiegsverzicht, freiwilliger Abstieg oder Teamrückzug). Ansonsten gilt die Mannschaftsgebühr für die kommende Saison als geschuldet. Ausnahmen: tiefste Aktivligen und tiefste Promotionsligen bei den Nachwuchskategorien.
Ein freiwilliger Rückzug aus der entsprechenden Kategorie nach diesem Zeitpunkt, wird analog nach den Regelungen über die Verletzung der Aufstiegspflicht sanktioniert (Art. 29 WR).
Die Vereine melden die Teamdaten bis zum in der Ausschreibung definierten Datum.
Die WB kann Teams ohne Vereinszugehörigkeit zu Wettbewerben im Kinderhandball- und Junior*innen-Bereich des SHV zulassen, insbesondere Schulmannschaften.
Besondere Gebühren werden von der entsprechenden WB definiert.
Ein Teamrückzug wird mit Busse bestraft
Die Teilnahme am Wettspielbetrieb ist für jede Mannschaft gebührenpflichtig.
Verfahren und Entscheide über die Zulassung zum Wettbewerb sind gebührenpflichtig.
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*exkl. Marketing-Gebühren
Kostenberechnung (Halbjahresmeisterschaften) bei Rückzug, Um- oder Neumeldungen nach der Qualifikationsrunde (vor Spielplanerstellung Dezember):
Neumeldungen 50%
Ummeldung 50% Gutschrift altes Team, 50% Verrechnung neues Team
Rückzug auf Mitte Saison 50% Gutschrift (sofern bis 15. November gemeldet)
Rückzug während der Saison keine Gutschrift (Busse gemäss WR Art.12.5)
Bei Um- oder Neumeldungen nach der Qualifikationsrunde wird die Stellungspflicht für Lizenztrainer anhand der gespielten Spiele berechnet (gem. WR 8.6.1).
Der Hauptzweck von SG besteht darin, Teams und Vereinen die Teilnahme an Wettbewerben zu ermöglichen, wenn ihnen je allein das nötige Potenzial an Spielern dazu fehlt.
Eine SG besteht aus einem oder mehreren Teams von zwei oder mehr Vereinen.
Die Vereine beantragen die Bildung von SG der WB, die darüber entscheidet. Ansprechpartner der WB ist der erstunterzeichnende Verein.
Die Bewilligung für eine SG gilt für eine Saison und erlischt danach automatisch.
Anträge zur Bildung einer SG erfolgen zusammen mit der Teammeldung durch den Stammverein im VAT. Die ASB bewilligt die SG’s. Wird die Bewilligung verweigert, kann der ablehnende Entscheid bei der WB (wb@handball.ch) angefochten werden. Die WB entscheidet endgültig.
Der Name des Teams muss "Spielgemeinschaft" bzw. "SG" oder "Handball-Spielgemeinschaft" bzw. "HSG" enthalten.