Der Hauptzweck von SG besteht darin, Teams und Vereinen die Teilnahme an Wettbewerben zu ermöglichen, wenn ihnen je allein das nötige Potenzial an Spielern dazu fehlt.
Eine SG besteht aus einem oder mehreren Teams von zwei oder mehr Vereinen.
Die Vereine beantragen die Bildung von SG der WB, die darüber entscheidet. Ansprechpartner der WB ist der erstunterzeichnende Verein.
Die Bewilligung für eine SG gilt für eine Saison und erlischt danach automatisch.
Anträge zur Bildung einer SG erfolgen zusammen mit der Teammeldung durch den Stammverein im VAT. Die ASB bewilligt die SG’s. Wird die Bewilligung verweigert, kann der ablehnende Entscheid bei der WB (wb@handball.ch) angefochten werden. Die WB entscheidet endgültig.
Der Name des Teams muss "Spielgemeinschaft" bzw. "SG" oder "Handball-Spielgemeinschaft" bzw. "HSG" enthalten.
Der Stammverein einer SG behält Ende Saison die Ligazugehörigkeit der SG.
Mit einer Auflösung der SG kann der SHV die Ligazugehörigkeit auf gemeinsamen Antrag des Stammvereins und eines Zweitvereins tauschen.
Anträge für die Übergabe der Ligazugehörigkeit innerhalb der SG-Vereine sind der ASB (asb@handball.ch) bis 31.05. der laufenden Saison schriftlich zu stellen.
Die Vereine der SG haften solidarisch.
Für die Bewilligung einer SG wird eine jährliche Zusatzgebühr zur ordentlichen Mannschaftsgebühr erhoben.
Mit der Anmeldung einer SG wird dem Stammverein eine Administrativgebühr von CHF 100.00 + MwSt. verrechnet.