C - Teammeldungen

Art. 13 Spielgemeinschaften – Zweck / Inhalt

06.06.2024

Der Hauptzweck von SG besteht darin, Teams und Vereinen die Teilnahme an Wettbewerben zu ermöglichen, wenn ihnen je allein das nötige Potenzial an Spielern dazu fehlt.
Eine SG besteht aus einem oder mehreren Teams von zwei oder mehr Vereinen.


Zum Seitenanfang