An- oder Abmeldung für SHV Mitglieder-Versammlung

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäss Statuten des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) obligatorisch. Aktive Vereine, die sich im Vorfeld abmelden oder ohne Abmeldung der Mitgliederversammlung fernbleiben, werden gemäss WR Art. 43 gebüsst. Inaktive Vereine müssen sich ebenfalls abmelden.

Der SHV dankt den Vereinsvertretern für ihre elektronische An- oder Abmeldung bis am
11. September 2024. 

An- oder Abmeldung für SHV Mitglieder-Versammlung

Ich nehme im Vorfeld an folgender regionalen Mitgliederversammlung teil





Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

Schweizerischer Handball-Verband ,
Tannwaldstr. 2, 4600 Olten
Tel +41 31 370 70 00 -
shv-fsh@handball.ch


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