Businessclub

Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) Businessclub

Allgemeines
1.1 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden bei Begriffen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, etc. jeweils nur die männliche Form aufgeführt. Die jeweilige weibliche Form gilt als miterfasst. Der Schweizerische Handball-Verband wird „SHV“ genannt.

1.2 Ziel des Businessclubs ist die Förderung der Nationalteams des SHV und die Vernetzung der Businessclub-Member. Mit dem Mitgliederbeitrag werden die beiden A- Nationalteams (Frauen und Männer) sowie die Nachwuchsmannschaften unterstützt.

1.3 Jeder Teilnehmer bekommt eine Businessclubkarte, die zur Inanspruchnahme verschiedener vom SHV jeweils festgelegten Leistungen berechtigt. Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.4 Das Verhältnis zwischen dem SHV und den einzelnen Teilnehmern im Businessclub SHV ist rein vertraglicher Natur.

1.5 Die Teilnahme im Businessclub des SHV begründet keine Mitgliedschaft im SHV und seine Unterorganisationen und Clubs. Es gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen, deren Annahme unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme im Businessclub des SHV ist.

Teilnahme
2.1 Teilnehmer im Businessclub können natürliche und juristische Personen sein. Bei minderjährigen Teilnehmer wird die Einwilligung des oder der gesetzlichen Vertreter vermutet.

2.2 Die Teilnahme im Businessclub beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren mit der Aushändigung der Businessclubkarte (Gold, Silber oder Bronze).

Businessclubkarte des SHV
3.1 Jeder Teilnehmer im Businessclub des SHV bekommt eine Businessclubkarte. Die Gestaltung sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale werden vom SHV festgelegt.

3.2 Auf der Businessclubkarte ist der Status der Mitgliedschaft, Firma, Name, Vorname und Mitgliedernummer ersichtlich.

3.3 Die Businessclubkarte des SHV soll sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sie nicht in die Hände von Dritten gelangen kann. Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar.

3.4 Die Businessclubkarte des SHV dient als Identifikationsausweis für den jeweiligen Inhaber und berechtigt zur Inanspruchnahme der für die Teilnehmer des Businessclubs angebotenen und/oder vermittelten Leistungen.

3.5 Die Businessclubkarte hat Gültigkeit während der gesamten Dauer der Teilnahme im Businessclub des SHV.

3.6 Ein Verlust oder Missbrauch der Businessclubkarte ist dem SHV unverzüglich zu melden. Der SHV haf-tet nicht für unsachgemässe Nutzung oder Missbrauch von verlorengegangen Businessclubkarten.

3.7 Die Businessclubkarte bleibt Eigentum des SHV und ist bei Beendigung der Teilnahme im Businessclub dem SHV zurückzugeben.

3.8 Der SHV kann andere Formen und/oder Kategorien von Businessclubkarten o. a. einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzung ihrer Erteilung, der den Inhabern angebotenen Leistungen und die Höhe des Jahresbeitrages von der Businessclubkarte gemäss den vorliegenden Teilnahmebe-dingungen unterscheiden können.

3.9 Der Wechsel in eine andere Businessclubkategorie ist gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Leistungen
4.1 Die Leistungen können nur vom Inhaber der Businessclubkarte persönlich angefordert werden.

4.2 Die eigentliche Weitergabe der angeforderten Leistungen an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der SHV hat bei der Bekanntgabe der Leistungen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z.B. mehrere Eintrittstickets).

4.3 Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus daher keine Schadensersatzansprüche gegen den SHV hergeleitet werden.

Vertrags-/Ansprechpartner
5.1 Vertragspartner für den Inhaber einer Businessclubkarte des SHV ist der SHV (SHV, Tannwaldstrasse 2, 4600 Olten).

Haftung
6.1 Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung des SHV für eigene Leistungen und für Schäden jedwelcher Art der Inhaber der Businessclubkarte im Zusammenhang mit dem Businessclub des SHV ausgeschlossen.

Datennutzung
7.1 Die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, Email, etc.) werden vom SHV in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des Businessclubs des SHV, insbesondere zur Ausstellung der Businessclubkarte. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden.

7.2 Der SHV darf die erhobenen Daten (Name, Adresse, Email, etc.) zu kommerziellen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, selber verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Teilnehmer können die Verwendung dieser Daten jederzeit durch eine schriftliche Meldung an business@handball.ch untersagen.

Änderung der vorliegenden Bedingungen
8.1 Der SHV kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit einseitig nach billigem Ermessen ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Homepage des SHV (www.handball.ch) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Inhaber der Businessclubkarte die Nutzung der Businessclubkarte nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich beim SHV widerspricht.

Dauer und Beendigung der Teilnahme
9.1 Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich für unbestimmte Zeit. Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr. Sowohl der Teilnehmer als auch der SHV können die Teilnahme jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung hat somit bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Die Kündigung des Teilnehmers erfolgt schriftlich oder per Email an business@handball.ch. Die Kündigung durch den SHV erfolgt per E-Mail. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Bedingungen fort.

Verrechnung
10.1 Der Beitrag gilt jeweils für ein SHV-Geschäftsjahr (Juli-Juni).

10.2 Der volle Mitgliederbeitrag wird fortlaufend jährlich (im Juli) in Rechnung gestellt.

Sonstiges/Recht
11.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Olten.

(c) 2016 Businessclub Schweizerischer Handball-Verband

Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

Schweizerischer Handball-Verband ,
Tannwaldstr. 2, 4600 Olten
Tel +41 31 370 70 00 -
shv-fsh@handball.ch


Zum Seitenanfang