Allgemeines
1.1 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden der Schweizerische Handball-Verband «SHV» genannt.
1.2 Ziel des Fanclubs ist die Förderung der Fankultur rund um die Nationalteams des SHV. Mit dem Mitgliederbeitrag werden die beiden A- Nationalteams (Frauen und Männer) sowie die Nachwuchsteams unterstützt.
1.3 Alle Fanclubmitglieder erhalten einen digitalen Zugang, der zur Inanspruchnahme verschiedener vom SHV jeweils festgelegten Leistungen berechtigt. Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1.4 Das Verhältnis zwischen dem SHV und den einzelnen Mitgliedern im Fanclub SHV ist rein vertraglicher Natur.
1.5 Die Teilnahme im Fanclub des SHV begründet keine Mitgliedschaft im SHV und seinen Unterorganisationen und Clubs. Es gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen, deren Annahme unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme im Fanclub des SHV ist.
Teilnahme
2.1 Mitglieder im Fanclub können natürliche Personen sein. Bei minderjährigen Mitgliedern wird die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung vermutet.
2.2 Die Teilnahme im Fanclub beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages (Gold, Silber oder Bronze).
Leistungen und Fanclubkategorien
4.1 Die Leistungen können nur von Mitgliedern des Fanclubs persönlich angefordert werden.
4.2 Die eigentliche Weitergabe der angeforderten Leistungen an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der SHV hat bei der Bekanntgabe der Leistungen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z.B. mehrere Eintrittstickets).
4.3 Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus daher keine Schadensersatzansprüche gegen den SHV hergeleitet werden.
4.4 Der SHV kann andere Formen und/oder Kategorien von Fanclubmitgliedschaften o. a. einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzung ihrer Erteilung, der den Mitgliedern angebotenen Leistungen und die Höhe des Jahresbeitrages gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen unterscheiden können.
4.5 Der Wechsel in eine andere Fanclubkategorie ist gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Vertrags-/Ansprechpartner
5.1 Vertragspartner für die Mitglieder des SHV ist der SHV (SHV, Tannwaldstrasse 2, 4600 Olten).
Haftung
6.1 Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung des SHV für eigene Leistungen und für Schäden jedwelcher Art der Fanclubmitglieder im Zusammenhang mit dem Fanclub des SHV ausgeschlossen.
Datennutzung
7.1 Die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, Email, etc.) werden vom SHV in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des Fanclubs des SHV. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden.
7.2 Der SHV darf die erhobenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, etc.) zu kommerziellen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, selber verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Teilnehmer*innen können die Verwendung dieser Daten jederzeit durch eine schriftliche Meldung an fanclub@handball.ch untersagen.
Änderung der vorliegenden Bedingungen
8.1 Der SHV kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit einseitig nach billigem Ermessen ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Homepage des SHV (www.handball.ch) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn die Mitglieder des Fanclubs die Nutzung der Leistungen nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – sie ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich beim SHV widersprechen.
Dauer und Beendigung der Teilnahme
9.1 Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich für unbestimmte Zeit. Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr. Sowohl die Teilnehmer*innen als auch der SHV können die Teilnahme jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung hat somit bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Die Kündigung der Teilnehmer*innen erfolgt schriftlich oder per E-Mail an fanclub@handball.ch. Die Kündigung durch den SHV erfolgt per E-Mail. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Bedingungen fort.
Verrechnung
10.1 Der Beitrag gilt jeweils für ein SHV-Geschäftsjahr (Juli-Juni).
10.2 Eintritte für das laufende Geschäftsjahr müssen bis am 31. März angemeldet werden. Erfolgt die Anmeldung zwischen 1. April und 30. Juni, startet die Mitgliedschaft mit der nächsten Saison am 01. Juli und wird im Juli verrechnet.
10.3 Der volle Mitgliederbeitrag wird fortlaufend jährlich (in der Regel im Juli) in Rechnung gestellt.
Sonstiges/Recht
11.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Olten.
(c) 2024 Fanclub Schweizerischer Handball-Verband
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
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Tannwaldstr. 2, 4600
Olten
Tel +41 31 370 70 00
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shv-fsh@handball.ch