31.05.2011
Anlässlich des elften ausserordentlichen EHF-Kongresses vom vergangenen Wochenende in Köln wurde Roland Schneider, der Präsident des SHV-Verbandssportsgerichts, als Mitglied des EHF-Court-of-Appeal gewählt. Der Court-of-Appeal ist das Berufungsgericht des europäischen Verbands.
Anlässlich des elften ausserordentlichen EHF-Kongresses vom vergangenen Wochenende in Köln wurde Roland Schneider, der Präsident des SHV-Verbandssportsgerichts, als Mitglied des EHF-Court-of-Appeal gewählt. Der Court-of-Appeal ist das Berufungsgericht des europäischen Verbands.
Der EHF-Court-of-Appeal ist nach dem EHF-Court-of-Handball (ehemals Arbitration Tribunal) ab dem 1. Juli neu die zweite Instanz in Rechtsfragen der EHF. Das neu installierte Berufungsgericht setzt sich aus sieben Personen unter dem Vorsitz des Österreichers Markus Platzer zusammen.
Ausserdem wurde der frühere SHV-Zentralpräsident Willy Tobler am Kongress in Köln als Mitglied der ersten Rechtsinstanz, des Court-of-Handball, bestätigt.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
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Olten
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