U21/1. Liga: Zentralvorstand heisst die Beschwerde gut

04.06.2012

Am 21./22. Mai hat die RPK entschieden, Pfadi Winterthur und den Kadetten Schaffhausen für die Saison 2012/13 einen zusätzlichen 1.-Liga-Platz als Ersatz für die nicht durchgeführte nationale U21-Meisterschaft zu offerieren. Gegen diesen Entscheid haben 13 Vereine Beschwerde nach Art. 52 WR eingereicht. Diese hat der Zentralvorstand des SHV gutgeheissen.

Am 21./22. Mai hat die RPK entschieden, Pfadi Winterthur und den Kadetten Schaffhausen für die Saison 2012/13 einen zusätzlichen 1.-Liga-Platz als Ersatz für die nicht durchgeführte nationale U21-Meisterschaft zu offerieren. Gegen diesen Entscheid haben 13 Vereine Beschwerde nach Art. 52 WR eingereicht. Diese hat der Zentralvorstand des SHV gutgeheissen.

Der Zentralvorstand (ZV) des Schweizerischen Handball-Verbands hat in einem Zirkularbeschluss vom 3./4. Juni entschieden, den Entscheid der Regional-Präsidenten-Konferenz (RPK) aufzuheben. Der ZV ist einstimmig zum Schluss gekommen, dass die Grundlagen fehlen, um den Vereinen einen 1.-Liga-Platz in der von der RPK bestimmten Form zu gewähren. Der Entscheid ist endgültig.

Der Zentralvorstand ist weiter der Meinung, dass die Integration von ganzen Juniorenmannschaften in den Aktivbereich in einer höheren als der untersten Aktivliga möglich ist. Von dieser Möglichkeit haben verschiedene Regionalverbände bereits Gebrauch gemacht, wobei die Integration immer an konkrete Auflagen geknüpft war. Wieweit diese Modelle auf die 1. Liga übertragbar sind, habe die RPK zu prüfen, hält der Zentralvorstand in seiner ersten Begründung fest.

Quelle: SHV

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