Das VSG heisst den Rekurs des TV Endingen teilweise gut

10.05.2016

Das Verbandssportgericht (VSG) des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) hat am Dienstagabend den Rekurs des TV Endingen teilweise gutgeheissen. Es kam nach einer mehrstündigen Verhandlung, in der neben den beiden Parteien auch mehrere Zeugen angehört wurden, zum Schluss, dass der Protest über die Wertung des NLB-Spiels vom 30. April gegen den HSC Suhr Aarau korrekt angemeldet wurde.

Das VSG hat den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben und das Geschäft zur inhaltlichen Beurteilung an die Nationale Disziplinarkommission (NDK) zurückgewiesen. Die NDK muss nun beurteilen, ob die Zeitmessung in den letzten Sekunden korrekt erfolgte. Die Partie hatte 29:29-Unentschieden geendet; der HSC Suhr Aarau gewann damit den entscheidenden Punkt für den direkten Aufstieg.

Mit dem Entscheid des VSG, das Geschäft an die NDK zurückzuweisen, steht fest, dass das Barrage-Hinspiel zwischen dem TV Endingen und Fortitudo Gossau nicht am kommenden Samstag, 14. Mai, stattfinden wird. Es kann bis zu diesem Datum unter Berücksichtigung aller Fristen nicht rechtzeitig angesetzt werden. Über das weitere zeitliche Vorgehen, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines allfälligen Wiederholungsspiels, wird der SHV am Mittwoch informieren.

Quelle: Marco Ellenberger

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