08.05.2016
Der TV Endingen hat den Entscheid der Nationalen Disziplinarkommission (NDK), nicht auf den am NLB-Spiel vom 30. April gegen den HSC Suhr Aarau angemeldeten Protest einzutreten, beim Verbandssportsgericht (VSG) angefochten. Die Endinger bestätigten den Rekurs innerhalb der gesetzten Frist. Das Verbandssportgericht wird den Fall am kommenden Dienstagabend behandeln und endgültig darüber urteilen.
Der TV Endingen meldete am 30. April Protest an, weil in der Schlussphase des entscheidenden NLB-Heimspiels gegen den HSC Suhr Aarau (29:29) die Zeitmessung nicht korrekt erfolgt sei und deswegen für den letzten Angriff nur zwei statt sechs Sekunden zur Verfügung standen. Die NDK entschied im erstinzstanlichen Urteil, nicht auf den Protest einzutreten, da dieser vor Ausführung des letzten Freiwurfs nicht formell korrekt angemeldet worden sei.
Das Wettspielreglement (Art. 41, Ziff. 2) besagt, dass ein Protest "unmittelbar nach dem Ereignis" angemeldet werden muss. Die NDK führte in ihrer Begründung unter anderem aus, dass die formell korrekte Anmeldung des Protests in diesem Fall erst nach Spielschluss – und damit zu spät – erfolgt sei.
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