14.05.2016
Die Nationale Disziplinarkommission (NDK) des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) hat mit Entscheid vom 13. Mai den Protest des TV Endingen gegen die Wertung des Spiels vom 30. April gegen den HSC Suhr Aarau (29:29) gutgeheissen und ein Wiederholungsspiel angeordnet.
Die NDK stellte fest, dass ab der Spielzeit von 59:54 die Matchuhr während vier Sekunden lief, obwohl das Spiel von den Schiedsrichtern nicht freigegeben worden war. Der vom TV Endingen mit seinem Protest angefochtene Entscheid der Schiedsrichter, das Spiel nach der Disqualifikation eines HSC-Spielers bei einer Spielzeit von 59:58 fortzusetzen, war deshalb klar falsch. Die NDK kam zum Schluss, dass es sich bei diesem Entscheid um einen indirekten und damit anfechtbaren Tatsachenentscheid handelt. Dies deshalb, weil ihn die Schiedsrichter weitgehend gestützt auf die Angaben des Delegierten und des Zeitnehmers gefällt haben.
Gemäss NDK war der Fehler von wesentlichem Einfluss auf den Spielverlauf, weil der TV Endingen bei korrekter Zeitmessung mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer klaren Torgelegenheit gekommen wäre und die Möglichkeit zum Siegtreffer gehabt hätte, zumal er mit sieben gegen vier Feldspielern angreifen konnte. In den tatsächlich nur noch gespielten zwei Sekunden war dagegen nur noch ein Pass und ein vorhersehbarer Wurf möglich.
Der Entscheid der NDK wurde den Parteien am 14. Mai zugestellt. Er kann mit Rekurs beim Verbandssportgericht (VSG) angefochten werden. Die Rechtsmittelfrist läuft bis am Dienstag, 17. Mai 2016.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
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