15.11.2016
Das Verbandssportgericht (VSG) des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) hat Mitte Oktober entschieden, dass der Heimsieg von Pfadi Winterthur gegen den TSV St. Otmar St. Gallen vom 25. September 2016 gewertet wird, obwohl die Winterthurer damals mit Jonas Langerhuus einen Spieler einsetzten, der nicht auf dem Matchblatt eingetragen war.
In der Begründung hielt das VSG unter anderem fest, dass die entsprechende Weisung zum Wettspielreglement – wonach die Mannschaften in der NLA ihre 16 Spieler bis 30 Minuten vor Spielbeginn endgültig melden müssen – im Widerspruch zu den IHF-Spielregeln steht und deswegen nicht anwendbar ist. Der Zentralvorstand hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und nimmt nun dazu klärend Stellung. Das bisherige Vorgehen und die bestehenden Weisungen werden unverändert beibehalten.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
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