03.10.2016
Der Einsatz des nicht auf dem Matchblatt aufgeführten Jonas Langerhuus am 25. September 2016 im NLA-Heimspiel gegen den TSV St. Otmar hat für Pfadi Winterthur keine Forfait-Niederlage zur Folge. Die Begegnung wird mit dem erspielten Resultat von 34:27 für die Eulachstädter gewertet.
Die Disziplinarkommission Leistungssport (DKL) des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) begründet ihren Entscheid damit, dass Jonas Langerhuus im betreffenden Spiel im Sinne der Vorschriften des Wettspielreglements (WR) grundsätzlich spielberechtigt war. Wegen des fehlenden Eintrags auf dem Matchblatt fehlte Jonas Langerhuus die Teilnahmeberechtigung im Sinne der Spielregeln.
Die Spielregeln sehen beim Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten – aber grundsätzlich spielberechtigten – Spielers abschliessend die Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen wegen unsportlichen Verhaltens vor (Spielregel 4:3, Abs. 4). Der Artikel 10 des Wettspielreglements (Forfait und Busse bei fehlender Spielberechtigung) kommt nicht zur Anwendung. Administrativ zieht das fehlerhafte Ausfüllen des Matchblatts eine Ordnungsbusse nach sich.
Dieser Entscheid der Disziplinarkommission Leistungssport (DKL) vom 2. Oktober 2016 ist noch nicht rechtskräftig und kann von den beteiligten Teams beim Verbandssportgericht (VSG) angefochten werden.
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