Quickline Handball League • 19.10.2016
Das Verbandssportgericht (VSG) des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) hat den Rekurs des TSV St. Otmar St. Gallen betreffend der Wertung des NLA-Meisterschaftsspiels vom 25. September 2016 gegen Pfadi Winterthur abgewiesen. Die Partie wird somit definitiv mit dem erspielten Resultat von 34:27 zugunsten der Winterthurer gewertet.
Pfadi Winterthur hatte im besagten Heimspiel gegen St. Otmar mit Jonas Langerhuus einen Spieler eingesetzt, der nicht auf dem Matchblatt eingetragen war. Die DKL entschied in erster Instanz, dass die Partie dennoch mit dem erspielten Resultat zu werten ist, da der fragliche Spieler grundsätzlich die Spielberechtigung besass. Das Verbandssportgericht bestätigte nun abschliessend den Entscheid der Disziplinarkommission Leistungssport (DKL).
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