EHF Court of Handball eröffnet Verfahren nach Schweizer Protest

23.01.2018

Der Court of Handball der EHF hat nach dem Schweizer Protest im Anschluss an das WM-Qualifikations-Spiel vom 13. Januar in Bosnien-Herzegowina offziell ein Verfahren eröffnet. Das gab die EHF am Montagabend bekannt. Die beteiligten Parteien haben nun bis Ende Januar Zeit, weitere Stellungnahmen und zusätzliche Informationen beim europäischen Verband zu platzieren.

Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) hatte am 13. Januar nach Spielschluss Protest eingelegt, weil Bosnien-Herzegowina einen Spieler einsetzte, der nicht auf dem offiziellen Match-Report aufgeführt war. Die Bosnier hatten das Spiel in Tuzla mit 21:15 (11:6) gewonnen. Die EHF hat dieses Resultat aufgrund des jetzt laufenden Verfahrens noch nicht bestätigt.

Die Auslosung der WM-Playoffs findet dennoch wie vorgesehen am kommenden Samstag, 27. Januar, im Rahmen des Finalwochenendes der EM-Endrunde in Kroatien statt. Die Entscheidung, welche Mannschaft aus der Qualifikationsgruppe 6 an den Playoffs im Juni teilnimmt, wird somit erst nach der Auslosung und nach Abschluss des Verfahrens feststehen.

Quelle: Marco Ellenberger

Das könnte dich auch interessieren

Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

Schweizerischer Handball-Verband ,
Tannwaldstr. 2, 4600 Olten
Tel +41 31 370 70 00 -
shv-fsh@handball.ch


Zum Seitenanfang