16.02.2018
Der Court of Handball der Europäischen Handball Föderation (EHF) hat den Schweizer Protest im Zusammenhang mit dem WM-Qualifikations-Spiel vom 13. Januar 2018 in Bosnien-Herzegowina bestätigt. Die Partie wird 10:0-Forfait und mit zwei Punkten für die Schweiz gewertet, weil Bosnien-Herzegowina einen Spieler einsetzte, der nicht auf dem offiziellen Match-Report aufgeführt war.
Die Partie in Tuzla hatte 21:15 für Bosnien-Herzegowina geendet. Die Verantwortlichen des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) legten im Anschluss jedoch Protest ein, weil der im Spiel eingesetzte Bosnier Tomislav Nuic nicht auf dem offiziellen Match-Report aufgeführt war.
Der Court of Handball des europäischen Verbands stützte den Protest und führte aus, dass die Verantwortung für einen korrekt ausgefüllten Match-Report einzig bei der jeweiligen Delegation liegt und dass das massgebende Reglement in so einem Fall keine andere Konsequenz als eine Forfait-Niederlage für die fehlbare Nation vorsieht.
Mit diesem Resultat qualifiziert sich die Schweiz für die WM-Playoffs und trifft dort im kommenden Juni auf Vize-Weltmeister Norwegen. Das Hinspiel findet vom 8. bis 10. Juni statt, das Rückspiel vom 12. bis 14. Juni. Bosnien-Herzegowina hat die Möglichkeit, den Entscheid bis am kommenden Mittwoch, 21. Februar, beim Rekursgericht der EHF anzufechten.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
,
Tannwaldstr. 2, 4600
Olten
Tel +41 31 370 70 00
-
shv-fsh@handball.ch