WM-Qualifikation: Bosnien-Herzegowina legt Rekurs ein

21.02.2018

Bosnien-Herzegowina hat den Entscheid des «Court of Handball» der EHF bezüglich der Wertung des WM-Qualifikations-Spiels vom 13. Januar 2018 beim Rekursgericht der EHF angefochten. Der europäische Verband bestätigte am Mittwoch den fristgerechten Eingang der erforderlichen Unterlagen und das Rekursgericht eröffnete das entsprechende Verfahren.

Der Court of Handball hat vergangene Woche in erster Instanz den Schweizer Protest gutgeheissen und entschieden, die Partie vom 13. Januar in Tuzla mit 10:0-Forfait zugunsten der Schweiz zu werten, weil Bosnien-Herzegowina einen Spieler einsetzte, der nicht auf dem Match-Report aufgeführt war. Das Spiel hatte ursprünglich mit 21:15 für Bosnien-Herzegowina geendet.

Der Verband Bosnien-Herzegowinas hat den Entscheid beim Rekursgericht der EHF angefochten. Ein endgültiges Urteil ist aufgrund der Fristen erst im März zu erwarten. Über das laufende Verfahren werden durch den Schweizerischen Handball-Verband (SHV) weiterhin keine Auskünfte erteilt.

Quelle: Marco Ellenberger

Das könnte dich auch interessieren

Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

Schweizerischer Handball-Verband ,
Tannwaldstr. 2, 4600 Olten
Tel +41 31 370 70 00 -
shv-fsh@handball.ch


Zum Seitenanfang