Handball Schweiz • 02.01.2020
Die Faszination Handball lebt (auch) vom körper- und kontaktbetonten Kampf um Ball und Tore. Trotzdem verläuft der grösste Teil der Meisterschafts- und Cupspiele innerhalb des von den Spielregeln definierten Rahmens – abgesehen von "normalen" Regelwidrigkeiten und deren Konsequenzen wie Hinausstellungen und Disqualifikationen, bzw. Bussen und Sperren. In Ausnahmefällen müssen aber leider auch besonders rücksichtslose und gefährliche, vorsätzliche oder arglistige, "gemeine" und hässliche Aktionen beobachtet werden, die wir in unseren Hallen nicht sehen wollen.
Die IHF hat mit ihren Spielregeln gute, präventiv und repressiv wirkende Voraussetzungen geschaffen, damit derartige Aktionen möglichst Einzelfälle bleiben. Wichtiges Element und gleich am Anfang der Kette ist dabei die Verpflichtung der Schiedsrichter, bei Tatbeständen gemäss IHF-Regel 8:6 über die ausgesprochene Disqualifikation schriftlich Bericht zu erstatten. Es ist sinnvoll, wenn die Schiedsrichter das auch in Zweifelsfällen tun. Die blaue Karte löst ja bekanntlich nicht automatisch eine Sperre und/oder eine Busse aus. Sie ist aber Voraussetzung, dass die zuständigen Rechtsinstanzen des SHV überhaupt prüfen können, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt und welche Strafen allenfalls auszusprechen sind.
Zusammen mit international tätigen Schiedsrichtern und anderen Funktionären, ausgewählten Nationalspielern und dem Ressort Leistungssport ist der SHV zum Schluss gekommen, dass im europäischen Spitzenhandball die Reizschwelle tiefer liegt als in der Schweiz und solche Aktionen dort seltener sind. Dies wohl auch aufgrund der Anweisungen der internationalen Verbände IHF und EHF an die Schiedsrichter, bei solchen Fouls konsequent durchzugreifen und die rote und nötigenfalls eben auch die blaue Karte zu zeigen.
Es ist nur folgerichtig und im Interesse des Sports, wenn solche qualifizierten Regelwidrigkeiten auch in der Schweiz weiterhin angemessen, tendenziell aber künftig eher härter bestraft werden. Im Fokus sind besonders grobe Verstösse gegen die Sportlichkeit, Aktionen die – vorsätzlich oder eventualvorsätzlich – die Gesundheit des Gegners in nicht tolerierbarem Mass gefährden, sowie Tätlichkeiten, vor allem auch abseits des Spielgeschehens, und ausgesprochen rücksichtslose und gefährliche Aktionen.
Diese Botschaft wird der SHV ab Januar 2020 an alle Beteiligten weitertragen. Ab Februar des neuen Jahres publizieren die Disziplinarkommissionen Leistungssport (DKL), beziehungsweise Breitensport (DKB) ihre Entscheide auf der Website des SHV. Die Urteile des Verbandssportsgerichts VSG sind dort bereits seit einiger Zeit zu finden.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
,
Tannwaldstr. 2, 4600
Olten
Tel +41 31 370 70 00
-
shv-fsh@handball.ch