Sport-Nothilfe des Bundes: Weiterführende Informationen

01.04.2020

Symbolbild Tribüne mit leeren Sitzplätzen. (Adrian Ehrbar)

Der Bund unterstützt den Schweizer Sport mit insgesamt 100 Millionen Franken: 50 Millionen Franken für den Bereich des professionellen Sports als zinslose Darlehen und 50 Millionen Franken als nichtrückzahlbare Beiträge für den Breitensport.

WICHTIG: Es werden nur Sportorganisationen von den Unterstützungsgeldern des Bundes profitieren können, denen wegen der Ertragsausfälle durch die Massnahmen des Bundes gegen das Corona-Virus die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Finanzhilfen des Bundes dienen nicht dazu, Ertragsausfälle wegen dieser Massnahmen abzufedern.

Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung jeder Sportorganisation, alles dafür zu tun, eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Veranstalter von Sportveranstaltungen müssen eine frühzeitige Absage ihrer Veranstaltung prüfen, wenn sich zeigen sollte, dass eine geordnete Durchführung (z.B. wegen Teilnehmermangel) nicht möglich sein wird.

Alle relevanten Infos zum Sport-Nothilfe-Paket des Bundes sind es auf der Website des BASPO verfügbar: Die Erläuterungen (Wer kann Antrag stellen? Wer wird zum professionellen Sport gezählt, wer zum Breitensport?) oder die Antragsdokumente für ein Unterstützungsgesuch gibt es direkt dort. 

Weitere Informationen sind auch auf der Website von Swiss Olympic zu finden.

Falls ihr einen Antrag stellt, schickt diesen bitte an: corona@handball.ch

Anträge können bis spätestens am 20. September 2020 eingereicht werden. Das BASPO wird voraussichtlich Ende Mai erstmals Nothilfe-Beiträge auszahlen, und zwar an jene Antragsteller, die ihren Antrag bis 30. April 2020 eingereicht haben und deren Antrag bewilligt wurde.

Wichtiger Hinweis 

Für Sportorganisationen stehen auch andere Unterstützungsmassnahmen des Bundes offen:

  • Kurzarbeitsentschädigung (siehe Website SECO).
  • Die staatlichen Abgaben «direkte Bundessteuer» und «Mehrwertsteuer» müssen für den Moment nicht weiter entrichtet werden (siehe Website SECO).
  • COVID-19-Kredite: Kredite bis CHF 500'000 zu 0%, höhere Kredite zu 0,5% (Website Bund).
  • Unterstützung für Selbstständigerwerbende (z.B. Tennis- oder Eislauftrainer*innen, als Einzelunternehmen organisierte Profisportler*innen): Website SECO

Nothilfe der Kantone

Zusätzlich zu den Nothilfemassnahmen des Bundes besteht für jeden Verein individuell die Möglichkeit, auf kantonaler, städtischer oder kommunaler Ebene mit den Behörden Kontakt aufzunehmen und einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Mehrere Behörden informieren bereits auf ihren Websites über ihre zusätzlichen Fördermassnahmen und das entsprechende Vorgehen; zum Beispiel der Kanton Aargau oder der Kanton Zürich.

Quelle: Swiss Olympic

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Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

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