Stabilisierungspaket: Über eine Million Franken für den Schweizer Handball

Handball Schweiz  •  31.07.2020

Symbolbild SHV-Wimpel mit Erima-Bällen. (Marco Ellenberger, 02.09.2019)

Der Bund hat für das Jahr 2020 in Form eines Stabilisierungspakets rund 92 Millionen Schweizer Franken für die Unterstützung des Schweizer Sports gesprochen, um Ausfälle in Folge der Covid-19-Pandemie abzufedern. Für den Breiten- und Leistungshandball in der Schweiz steht eine Summe von 1.15 Millionen Schweizer Franken bereit, um allfällige Schäden zu decken.

Im Unterschied zum ersten Hilfspaket vom März wird nicht mehr verlangt, dass der Antragssteller unmittelbar von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Grundsätzlich kann somit jede Handballorganisation, die infolge der COVID-19-Pandemie einen Schaden erlitten hat, ein Beitragsgesuch einreichen. Der SHV weist jedoch darauf hin, dass das Stabilisierungspaket primär der Erhaltung der bestehenden Sportstrukturen in der Schweiz dient und je nach Höhe aller Beitragsgesuche eine Priorisierung durch den SHV vorgenommen werden muss.

Ein begründetes und vollständiges Beitragsgesuch kann mittels der untenstehenden Dokumente bis spätestens 23. August 2020 via E-Mail an corona@handball.ch eingereicht werden.

Massgebend für einen Schaden ist der dem Verein bzw. der Organisation durch Corona entstandene Netto-Schaden im Jahr 2020. Der Netto-Schaden berechnet sich wie folgt:

Sollte einem Verein beispielsweise durch die Absage eines Turniers ein Schaden im Umfang des in früheren Jahren erwirtschafteten Gewinns entstanden sein und dieser Schaden möchte deklariert werden, dann müssen zwingend auch alle anderen Corona-bedingten Minderaufwände und Mehrerträge in die Ermittlung des Netto-Schadens miteinbezogen werden, auch solche, die nicht im Zusammenhang mit der Absage des Turniers stehen. Dadurch müssten somit beispielsweise durch Corona tiefere Spielbetriebskosten (Schiedsrichter, Hallenmiete, etc.), tiefere Trainersaläre, erhaltene Kurzarbeitsentschädigungen, etc. berücksichtigt werden. Die Schäden müssen überdies zwingend das Jahr 2020 betreffen, auf die Periodengerechtigkeit ist entsprechend zu achten.

Der SHV unterstreicht die Wichtigkeit, dass die Deklarationen korrekt und ehrlich vorgenommen werden. Die Glaubwürdigkeit der Handball Community gegenüber der Politik und der Gesellschaft soll auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden!

Bei Fragen und Unklarheiten ist zuallererst das Q&A zu beachten. Weitere Fragen können mit dem Betreff «Stabilisierungspaket» an corona@handball.ch gerichtet werden.

Ein Entscheid darüber, welche Beträge ausgerichtet werden, kann erst nach Prüfung durch Swiss Olympic erfolgen. Daher wird nach dem 23. August über die weiteren Schritte informiert.

Quelle: SHV

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Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

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