Stabilisierungspaket: Zusätzliche 1.25 Mio. Franken für den Handball

Handball Schweiz  •  18.11.2020

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Der Bund hat für das Jahr 2020 rund 100 Millionen Franken für die Unterstützung des Schweizer Sports gesprochen, um Ausfälle in Folge der Covid19-Pandemie abzufedern. Ursprünglich stand für den Handball in der Schweiz eine Summe von 1.15 Millionen Franken bereit. Da andere Sportverbände nicht ihren gesamten zur Verfügung gestellten Betrag abgerufen haben, erhält der Schweizerische Handball-Verband (SHV) aus dem Stabilisierungspaket 2020 neu einen Beitrag von gesamthaft 2.4 Mio. Franken zugesprochen.

Da sich die Ausgangslage mit den neuen Massnahmen des Bundes und der Kantone und dem Unterbruch der Meisterschaft im Breitensport massgeblich geändert hat, erhalten alle Vereine noch einmal die Gelegenheit, Anträge für Unterstützung einzureichen. Neue Anträge werden dabei in zweiter Priorität behandelt und kommen nur zur Auszahlung, wenn nach Auszahlung der bestehenden (per Ende August eingereichten) Anträge noch Mittel zur Verfügung stehen. Eingabefrist für neue Anträge ist der 31. Dezember 2020; die entsprechenden Informationen und Unterlagen wurden allen Vereinen direkt zugestellt.

Massgebend für einen Schaden ist der dem Verein, beziehungsweise der Organisation, durch Corona entstandene Netto-Schaden im Jahr 2020. Der Netto-Schaden berechnet sich wie folgt: Sollte einem Verein beispielsweise durch die Absage eines Turniers ein Schaden im Umfang des in früheren Jahren erwirtschafteten Gewinns entstanden sein und dieser Schaden möchte deklariert werden, dann müssen zwingend auch alle anderen pandemiebedingten Minderaufwände und Mehrerträge in die Ermittlung des Netto-Schadens miteinbezogen werden; auch solche, die nicht im Zusammenhang mit der Absage des Turniers stehen. Ebenfalls berücksichtigt werden müssten beispielsweise tiefere Spielbetriebskosten (Schiedsrichter, Hallenmiete, etc.), tiefere Trainersaläre, erhaltene Kurzarbeitsentschädigungen, etc., die mit Covid19 im Zusammenhang stehen. Die Schäden müssen überdies zwingend das Jahr 2020 betreffen, auf die Periodengerechtigkeit ist entsprechend zu achten.

«Der grosse Einsatz der Geschäftsstelle und der gesamten Handball-Familie in der Krisenbewältigung bis zu diesem Zeitpunkt hat sich gelohnt. Mit den zusätzlichen 1.25 Mio. Franken aus dem Stabilisierungspaket stehen dem Schweizer Handball weitere wertvolle und nötige Mittel zur Verfügung, um den entstandenen Schaden abzufedern. Es ist für den Schweizer Handball enorm wichtig, dass alle Deklarationen korrekt und ehrlich vorgenommen werden. Die Handball-Community hat eine grosse Verantwortung gegenüber Politik und Gesellschaft und nimmt diese konsequent wahr», sagt SHV-Zentralpräsident Ulrich Rubeli.

Ein Entscheid darüber, welche Beträge je Antrag ausgerichtet werden, kann erst nach der Plausibilisierung aller Anträge erfolgen. Diese Evaluation wird ab dem 1. Januar 2021 durch den SHV vorgenommen. Die Auszahlung der Schadenssummen je Antrag erfolgt nach der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen spätestens per 28. Februar 2021.

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