Vorgehen betreffend Rückerstattung der Mannschaftsgebühren und Lizenzen

Handball Schweiz  •  17.08.2021

Symbolbild Schuhe auf dem Handballfeld. (Marco Ellenberger)

Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) freut sich, seinen Vereinen Mannschaftsgebühren und Lizenzen der zweiten Saisonhälfte 2020/2021 aus dem Stabilisierungspaket 2021 gemäss den Vorgaben des Bundes für den Schweizer Sport anteilig zurückzuerstatten. Die Vereine werden in dieser Woche individuell informiert, und die erste Tranche wird in den kommenden Tagen überwiesen.

In einem ersten Schritt werden die Mannschaftsgebühren vollständig und die Lizenzgebühren zur Hälfte an die Vereine zurückerstattet. Die definitive Abrechnung des Corona bedingten Schadens des SHV (inkl. Mannschaftsgebühren und Lizenzen) erfolgt per 31.12.2021. Sollten die Voraussetzungen, gestützt auf diese Berechnung nach wie vor erfüllt sein, wird den Vereinen nach der Finalisierung im Februar 2022 die zweite Hälfte der Lizenzgebühren ausbezahlt.

Die Rückerstattung der Lizenzen und Mannschaftsgebühren für die zweite Saisonhälfte 2020/21 schafft keinerlei Präjudiz für allfällige künftige Rückerstattungen.

Erläuterungen

Die Mannschaftsgebühren der zweiten Saisonhälfte (Januar bis April) aller Aktivligen (1. Liga und tiefer) werden zurückerstattet, da diese Meisterschaften abgebrochen werden mussten.

Die Mannschaftsgebühren der ausgefallenen Spiele der ersten Saisonhälfte (Mitte Oktober bis Ende Dezember) konnte der SHV bereits aus dem Stabilisierungspaket 2020 zurückzahlen.

Bei den Lizenzen erfolgt eine anteilige Rückzahlung für die zweite Saisonhälfte (Januar bis April) für alle Erwachsenen-Lizenzen. Ausnahme: Bei Spieler*innen mit mehr als fünf Einsätze in den obersten Ligen (QHL, SPL1, NLB, SPL2) gibt es keine Rückerstattung, da in diesen Ligen die Meisterschaft ausgespielt werden konnte.

Ebenfalls eine anteilige Rückzahlung erhalten Spieler*innen mit Jugend-Lizenzen ab Jahrgang 2004, sofern nicht mehr als fünf Einsätze in einer Nachwuchsliga oder den obersten Ligen geleistet wurden. Die inaktiven Lizenzen ab Jahrgang 2004 werden ebenfalls zurückerstattet.

Keine Rückerstattungen gibt es für Spieler*innen mit Jahrgang 2005 und jünger (U16), da in den Nachwuchsligen die Meisterschaften ausgespielt werden konnten.

Für die erste Saisonhälfte 2020/21 dürfen keine Lizenz-Rückzahlungen vorgenommen werden, da dies im Stabilisierungspaket 2020 nicht erlaubt war.

Quelle: Marco Ellenberger

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