Breitensport: Vereine werden bei Unfallversicherung entlastet

Handball Schweiz  •  27.11.2023

Symbolbild Schuhe auf dem Handballfeld. (Marco Ellenberger)

Ab Sommer 2024 müssen Breitensportvereine Sportler*innen und Trainer*innen, die einen Lohn erhalten, nicht mehr obligatorisch gegen Unfälle versichern. Dies hat der Bundesrat Ende November 2023 beschlossen und entlastet damit die Sportvereine finanziell.

In der Schweiz müssen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) alle Arbeitnehmer*innen gegen Unfälle versichert werden. Damit waren bisher auch Vereine im Breitensport verpflichtet, Athlet*innen und Trainer*innen mit kleinen Einkommen zu versichern, was jedoch zu verschiedenen Schwierigkeiten führen konnte (etwa höhere Kosten wegen Verletzungsrisiko).

Neu gilt ab Sommer 2024: Wer als Sportler*in oder Trainer*in ein jährliches Einkommen erhält, das zwei Drittel unter dem Mindestbetrag der jährlichen AHV-Altersrente liegt, muss vom Verein nicht mehr obligatorisch gegen Unfall versichert werden. Ein allfälliger Unfall ist dann durch die Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers oder durch die Unfalldeckung der Krankenkasse gedeckt. 2023 lag dieser Mindestbetrag bei 9'800 Franken.

Damit entlastet der Bund Sportvereine an der Basis finanziell. «Das sind gute Neuigkeiten für den Breitensport und das Ehrenamt in unseren Mitgliedsvereinen», begrüsst Jürgen Krucker, CEO des SHV, den Entscheid.

Weitere Einzelheiten zur UVV-Änderung

Quelle: BAG /SHV

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