Entscheid im Schiedsverfahren betreffend eines Beschlusses der MV 2022

Handball Schweiz  •  29.09.2023

Symbolbild Offener Brief

Im Schiedsverfahren zwischen dem Schweizerischen Handball-Verband (SHV) und Handball Brugg wurde Mitte September 2023 ein Entscheid gefällt.

Am 17. September 2022 fand in Olten die 48. Mitgliederversammlung des Schweizerischen Handball-Verbands statt. Mit auf der Traktandenliste: Ein Antrag des Regionalverbands HRV AG+, die Turnierspielform in der Alterskategorie U13 in Art. 35 des Wettspielreglements zu verankern.

Der Antrag wurde nach Ansicht des SHV abgelehnt. Handball Brugg war damit jedoch nicht einverstanden und verlangte schiedsgerichtliche Erledigung dieser Differenz. Das Schiedsgericht hat die Klage von Handball Brugg nunmehr gutgeheissen und entschieden, dass die Mitgliederversammlung vom 17. September 2022 den Antrag angenommen hatte. Grund: Fälschlicherweise wurden bei der Auswertung des Abstimmungsergebnis  die Enthaltungen mitgezählt. Das Schiedsgericht ist in seinem Entscheid jedoch zum Schluss gekommen, dass Enthaltungen nicht zu den abgegebenen Stimmen im Sinn von Art. 16 Abs. 1 der Statuten des SHV zu zählen sind.

Nach diesem Schiedsgerichtentscheid wird Art. 35 des Wettspielreglements nun angepasst und das – noch nicht genehmigte – Protokoll der 48. Mitgliederversammlung an entsprechender Stelle ergänzt.

Quelle: SHV

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