ZV-Beschluss: Neue Infrastruktur-Regelungen in der QHL – Verzicht auf Aufstieg möglich

Handball Schweiz  •  20.04.2023

Kadetten gegen Pfadi im Cup

Der Zentralvorstand (ZV) hat einen Antrag der QHL-Vereine bezüglich neuer Infrastruktur-Regelungen ab kommender Saison gutgeheissen. Kann der NLB-Aufsteiger diese nicht einhalten, hat er die Möglichkeit auf den Aufstieg zu verzichten. Der Beschluss und die Folgen im Detail.

Der Zentralvorstand (ZV) hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. April 2023 beschlossen, dem Antrag der «QHL» bezüglich neuen Infrastruktur-Regelungen stattzugeben. Einige dieser neuen Regelungen greifen schon zum Start der neuen Saison 2023/24 im September 2023. Wer diese nicht erfüllt, wird sanktioniert.

Der ZV und die Geschäftsleitung des SHV unterstreichen mit ihrem Entscheid die Bestrebungen der QHL, den Weg der Professionalisierung zu gehen und folgen der verabschiedeten Strategie insbesondere dem Ziel 5 zur Stärkung der höchsten Ligen. Der Schweizer Handball erfreut sich aktuell hoher medialer und gesellschaftlicher Präsenz. Dieser Schwung soll auf allen Ebenen zur Weiterentwicklung der Sportart Handball genutzt werden.

Die Neuerungen im Hinblick auf die Saison 2023/24 präsentieren sich in der Übersicht wie folgt:

  • Mittelkreis: Der Mittelkreis muss bei allen QHL-Vereinen eine ausgefüllte Fläche sein, welche sich farblich vom Rest des Bodens abhebt. Ein Regelverstoss wird in der Saison 2023/24 mit einer Busse von CHF 2‘000 pro Spiel sanktioniert.
  • LED-Banden: An Meisterschaftsspielen der QHL müssen mindestens 40 Meter lange LED-Banden vorhanden sein. Ein Regelverstoss wird in der Saison 2023/24 mit einer Busse von CHF 1‘000 pro Spiel sanktioniert.
  • Handballboden: Meisterschaftsspiele der QHL werden ab der Saison 2023/24 ausschliesslich auf einem Handballboden ausgetragen. Ein Regelverstoss wird in der Saison 2023/24 mit einer Busse von CHF 2‘000 pro Spiel sanktioniert.
  • Zusätzlich verlangt der ZV, dass in der QHL ab der Saison 2023/24 für die Anmeldung des Team-Time-out elektronische Buzzer verwendet werden müssen. Die Höhe der Sanktion bei einem Regelverstoss wird mit der QHL abgesprochen.

Allfällige Bussengelder müssen wie üblich direkt an den Schweizerischen Handball-Verband bezahlt werden. 

Die NLB hat auf die Motion der QHL einen Antrag eingereicht, dem QHL-Aufsteiger der Saison 2022/23 eine einjährige Übergangsfrist bezüglich der oben niedergeschriebenen Infrastruktur-Neuerungen zu gewähren. Diesen Antrag hat der Zentralvorstand in seiner Sitzung vom 18. April 2023 ausführlich besprochen und vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorwärtsstrategie abgelehnt. Jedoch gibt es eine Ausnahme. In Absprache mit der QHL wird der Aufsteiger aus der NLB von der Pflicht, auf einem Handballboden spielen zu müssen, in der Saison 2023/24 befreit.

Der ZV begründet seinen Entscheid wie folgt. Eine professionelle Infrastruktur und den sich daraus ergebenden Vermarktungs-Möglichkeiten für die höchste Schweizer Handball-Liga ist unabdingbar. Mit der sofortigen Umsetzung auf den Saisonstart 2023/24 setzt man in der Sport-Schweiz generell ein Zeichen: Handball-Spiele der QHL-Teams sind zusammen mit den Spielen der Nationalmannschaft ein Schaufenster und sollen für TV- und Livestreaming-Übertragungen, sowie Highlights und Berichterstattung auf Social Media, aber auch für die Zuschauer*innen vor Ort deutlich attraktiver werden.

AXA Arena am Handball Supercup 2018 (Martin Deuring)

Der Zentralvorstand anerkennt aber, dass sein Beschluss für die aufstiegswilligen Teams der NLB der laufenden Saison 2022/23 einen Einfluss haben kann und gibt ihnen die Möglichkeit, auf einen Aufstieg zu verzichten. Im Detail hat der ZV die Situation wie folgt geregelt.

  • Bis am Mai müssen die für den NLB-Playoff-Final in Frage kommenden Teams entschieden haben, ob sie auf einen allfälligen Aufstieg in die QHL verzichten wollen. Der Verzicht ist innert dieser Frist der Abteilung Spielbetrieb zu melden. Bei einem fristgerechten Verzicht gibt es keine Sanktionen gegen das verzichtende Team.
  • Will eines dieser Teams nicht in die QHL aufsteigen, darf es auch nicht am NLB-Playoff-Final teilnehmen. Bei einem Verzicht nach erfolgreichem Playoff-Final wird gemäss Art. 29.1 WR (Verletzung der Aufstiegspflicht) vorgegangen.
  • Bei Verzicht des erst- oder zweitklassierten Teams auf den NLB-Playoff-Final, rückt das Team auf dem dritten Rang in den NLB-Playoff-Final vor (sofern es nicht auch verzichtet). Das Nachrücken in den NLB-Playoff-Final eines Teams auf Rang 4 – 14 ist nicht möglich.
  • Möchte nur eines der drei Teams auf Rang 1 – 3 in die QHL aufsteigen, steigt es direkt und ohne Bestreiten des NLB-Playoff-Finals in die QHL auf.
  • Verzichten alle drei Teams auf den Rängen 1 – 3 auf einen QHL-Aufstieg, verbleibt der diesjährige QHL-Absteiger (HSC Kreuzlingen oder RTV Basel) in der QHL.

Unabhängig des Beschlusses vom 18. April 2023 beauftragt der Zentralvorstand die operative Geschäftsleitung des SHV gemeinsam mit der SHL (QHL und NLB) die Auf/Abstiegssituation in der QHL bzw. NLB spätestens auf die Saison 2024/2025 neu zu bewerten und unter Umständen einen Antrag auszuformulieren.

In ihrem vom ZV stattgegebenen Antrag hat die QHL nebst den Neuerungen, die schon zum Saisonstart 2023/24 gelten (siehe oben), weitere Infrastruktur-Regelungen festgelegt. Ab Saison 2024/25 muss jeder QHL-Verein in Besitz eines Rookie-Labels sein und ein Hospitality-Angebot nach EHF-Vorschriften anbieten. Ab Saison 2025/26 gibt es Vorschriften für beidseitige Tribünen (mindestens 3 Reihen) sowie Zuschauerkapazitäten (Halle muss mindestens 1500 Fans fassen).

Quelle: SHV

Das könnte dich auch interessieren

Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

Schweizerischer Handball-Verband ,
Tannwaldstr. 2, 4600 Olten
Tel +41 31 370 70 00 -
shv-fsh@handball.ch


Zum Seitenanfang