Handball Schweiz • 20.04.2023
Der Zentralvorstand (ZV) hat einen Antrag der QHL-Vereine bezüglich neuer Infrastruktur-Regelungen ab kommender Saison gutgeheissen. Kann der NLB-Aufsteiger diese nicht einhalten, hat er die Möglichkeit auf den Aufstieg zu verzichten. Der Beschluss und die Folgen im Detail.
Der Zentralvorstand (ZV) hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. April 2023 beschlossen, dem Antrag der «QHL» bezüglich neuen Infrastruktur-Regelungen stattzugeben. Einige dieser neuen Regelungen greifen schon zum Start der neuen Saison 2023/24 im September 2023. Wer diese nicht erfüllt, wird sanktioniert.
Der ZV und die Geschäftsleitung des SHV unterstreichen mit ihrem Entscheid die Bestrebungen der QHL, den Weg der Professionalisierung zu gehen und folgen der verabschiedeten Strategie insbesondere dem Ziel 5 zur Stärkung der höchsten Ligen. Der Schweizer Handball erfreut sich aktuell hoher medialer und gesellschaftlicher Präsenz. Dieser Schwung soll auf allen Ebenen zur Weiterentwicklung der Sportart Handball genutzt werden.
Die Neuerungen im Hinblick auf die Saison 2023/24 präsentieren sich in der Übersicht wie folgt:
Allfällige Bussengelder müssen wie üblich direkt an den Schweizerischen Handball-Verband bezahlt werden.
Die NLB hat auf die Motion der QHL einen Antrag eingereicht, dem QHL-Aufsteiger der Saison 2022/23 eine einjährige Übergangsfrist bezüglich der oben niedergeschriebenen Infrastruktur-Neuerungen zu gewähren. Diesen Antrag hat der Zentralvorstand in seiner Sitzung vom 18. April 2023 ausführlich besprochen und vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorwärtsstrategie abgelehnt. Jedoch gibt es eine Ausnahme. In Absprache mit der QHL wird der Aufsteiger aus der NLB von der Pflicht, auf einem Handballboden spielen zu müssen, in der Saison 2023/24 befreit.
Der ZV begründet seinen Entscheid wie folgt. Eine professionelle Infrastruktur und den sich daraus ergebenden Vermarktungs-Möglichkeiten für die höchste Schweizer Handball-Liga ist unabdingbar. Mit der sofortigen Umsetzung auf den Saisonstart 2023/24 setzt man in der Sport-Schweiz generell ein Zeichen: Handball-Spiele der QHL-Teams sind zusammen mit den Spielen der Nationalmannschaft ein Schaufenster und sollen für TV- und Livestreaming-Übertragungen, sowie Highlights und Berichterstattung auf Social Media, aber auch für die Zuschauer*innen vor Ort deutlich attraktiver werden.
Der Zentralvorstand anerkennt aber, dass sein Beschluss für die aufstiegswilligen Teams der NLB der laufenden Saison 2022/23 einen Einfluss haben kann und gibt ihnen die Möglichkeit, auf einen Aufstieg zu verzichten. Im Detail hat der ZV die Situation wie folgt geregelt.
Unabhängig des Beschlusses vom 18. April 2023 beauftragt der Zentralvorstand die operative Geschäftsleitung des SHV gemeinsam mit der SHL (QHL und NLB) die Auf/Abstiegssituation in der QHL bzw. NLB spätestens auf die Saison 2024/2025 neu zu bewerten und unter Umständen einen Antrag auszuformulieren.
In ihrem vom ZV stattgegebenen Antrag hat die QHL nebst den Neuerungen, die schon zum Saisonstart 2023/24 gelten (siehe oben), weitere Infrastruktur-Regelungen festgelegt. Ab Saison 2024/25 muss jeder QHL-Verein in Besitz eines Rookie-Labels sein und ein Hospitality-Angebot nach EHF-Vorschriften anbieten. Ab Saison 2025/26 gibt es Vorschriften für beidseitige Tribünen (mindestens 3 Reihen) sowie Zuschauerkapazitäten (Halle muss mindestens 1500 Fans fassen).
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
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