Kinderhandball: Vereine melden Kinder-Lizenz light bis Ende April

Handball Schweiz  •  04.03.2024

Awa Handkidsday (35)

In den Alterskategorien U7 bis U11 werden die Spieler*innen neu mit der sogenannte Kinder-Lizenz «light» erfasst. Der Meldeschluss für die Saison 2023/24 ist der 30. April.

Seit der Saison 2023/24 sind die Handballvereine angehalten, dem Verband jene Kinder zu melden, die regelmässig an den Kinderhandball-Gefässen U7, U9 und U11 (ab dem dritten Turnier) teilnehmen. Für die Kinder-Lizenz «light» werden nur beschränkte Kontaktinformationen benötigt, damit soll der mit der Einführung verbundene Mehraufwand in Grenzen gehalten werden.

Konkret müssen Name und Vorname, Geburtsdatum, Wohnkanton und (optional) Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten angegeben werden. Unter allen Spieler*innen, die mit einer E-Mail-Adresse erfasst werden, verlost der SHV 400 Gratiseintritte an ein SPL1- oder QHL-Spiel im kommenden September.

Wo und wie löse ich eine Kinder-Lizenz light?

Die Lizenzierung in den Kategorien U7 bis U11 erfolgt auf Vertrauensbasis. Die Angaben der Spieler*innen können im VAT-Modul «Mein Verein» unter «Kinderliste» gespeichert werden. Eine Lizenzlösung über das allgemeine Modul «Spieler-Lizenzierung» ist nicht nötig. Zugriff auf die Kinderliste haben Präsident*innen, Kontaktpersonen und Verantwortliche Kinderhandball der Vereine. Gemeldet werden können Kinder bis U11-Jahrgang. Bei Einsätzen in U13-Kategorien wird weiterhin eine reguläre Kinder-Lizenz benötigt.

Quelle: SHV

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