Die Transfer- und Qualifikationskommission (TQK) ist gemäss Rechtspflegereglement in allen Ligen erstinstanzlich zuständig für Transfer- und Qualifikationsstreitigkeiten. Die TQK besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Bei Verdacht auf einen disziplinarrechtlich relevanten Sachverhalt informiert die TQK die zuständige Disziplinarkommission.
Verfahren werden in der Regel durch einen Antrag auf Zwangstransfer gemäss Art. 9 des Wettspielreglements eingeleitet. Nach Anhörung der involvierten Parteien versucht der Präsident, respektive der Vorsitzende, nach vorgängiger Absprache innerhalb des Entscheidungsgremiums und bevor formell ein eigentliches Verfahren eröffnet wird, in jedem Fall mit den involvierten Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls das nicht möglich ist, fällt die TQK ihre Entscheide in Dreier-Besetzung.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
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