Das Rechtspflegereglement (RPR) erklärt in Art. 9 das Verbandssportgericht (VSG) zuständig für Rekurse gegen erstinstanzliche Entscheide der Disziplinarkommissionen Leistungssport (DKL) und Breitensport (DKB) sowie der Transfer- und Qualifikationskommission (TQK). Es besteht aus dem Präsidenten und mindestens neun weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder des VSG arbeiten beruflich (bzw. haben gearbeitet) als Oberrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und in weiteren juristischen Funktionen. Alle haben einen engen persönlichen Bezug zum Sport, viele haben aktiv Handball gespielt, waren Trainerin/Trainer, Referee, usw.
Organisation
Das VSG gliedert sich in drei Dreier-Kammern, welche die ordentlichen Geschäfte beurteilen. Besondere Fälle kann der Präsident der Fünfer-Kammer zuweisen, bestehend aus dem Präsidenten (Vorsitz) und den vier amtsältesten VSG-Mitgliedern. Das Plenum wird - was selten ist - für Fälle von ausserordentlicher Tragweite eingesetzt.
Die Urteile des VSG sind endgültig.
Präsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Ordentliche Kammern
(Der Vorsitz wird vom Präsidenten von Fall zu Fall bestimmt)
1. Kammer
2. Kammer
3. Kammer
Kammer für besondere Geschäfte
Plenum für Geschäfte von ausserordentlicher Tragweite
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
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