Russland-Spiel: Der SHV-Protest wurde gutgeheissen

17.01.2011

Das Arbitration Tribunal der Europäischen Handball-Föderation (EHF) hat den Protest des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) im Zusammenhang mit der Wertung des EM-Qualifikations-Spiels gegen Russland vom 27. Oktober 2010 in Tschechow gutgeheissen und ein Wiederholungsspiel angeordnet. Gegen das Urteil kann innert drei Wochen rekurriert werden.

Das Arbitration Tribunal der Europäischen Handball-Föderation (EHF) hat den Protest des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) im Zusammenhang mit der Wertung des EM-Qualifikations-Spiels gegen Russland vom 27. Oktober 2010 in Tschechow gutgeheissen und ein Wiederholungsspiel angeordnet. Gegen das Urteil kann innert drei Wochen rekurriert werden.

Die SHV-Auswahl lag in jener Partie wenige Sekunden vor Schluss mit einem Tor zurück und war in Ballbesitz, als der EHF-Delegierte einen angeblichen Wechselfehler gesehen haben wollte und den Russen den Ballbesitz zusprach. Die russische Nationalmannschaft nutzte die sich bietende Chance und gewann die Partie mit 36:34. Die vor Ort anwesende Delegation des SHV legte nach Spielschluss bei der EHF Protest ein.

Das Arbitration Tribunal der EHF hält in seinem heute verkündeten Urteil fest, dass es sich beim fraglichen Entscheid der Schiedsrichter nicht um einen unanfechtbaren Tatsachenentscheid handelte, den sie aufgrund ihrer eigenen Beobachtungen fällten. Sie setzen im Gegenteil einfach die Anweisungen des Delegierten um und hatten keine Chance, diese als richtig oder falsch zu beurteilen. Das Arbitration Tribunal hält weiter fest, dass der SHV mit Videobildern zweifelsfrei belegen konnte, dass in der entsprechenden Situation kein Wechselfehler stattgefunden hat und die Intervention des EHF-Delegierten deshalb falsch war. Weil dieser Fehlentscheid eine unmittelbare Auswirkung auf den Ausgang des Spiels  hatte, wurde der Protest des SHV gutgeheissen.

Als Konsequenz hat das Arbitration Tribunal der EHF das Resultat der Partie annulliert und ein Wiederholungsspiel angeordnet. Es folgt damit den Anträgen des SHV. Ort und Datum der Wiederholungspartie sollen vom europäischen Verband zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Die für die beiden Landesverbände entstehenden Kosten im Zusammenhang mit dem Wiederholungsspiel müssten von der EHF getragen werden.

Gegen das Urteil kann innert drei Wochen am EHF Court of Arbitration rekurriert werden.

Source: Marco Ellenberger

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