19.05.2016
Der Strategische Ausschuss Spielbetrieb und Schiedsrichter (SPuSR) hat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden, eine Anpassung der Weisungen zum Thema Sonderbewilligungen vorzunehmen. Demnach dürfen für die Saison 2016/17 auch in den Promotionsligen der Kategorien FU18 und MU19 Sonderbewilligungen für zu alte Spielerinnen oder Spieler eingereicht werden. Das war ursprünglich nur für die Kategorien bis FU16 und MU17 vorgesehen. Mannschaften, die Spielerinnen und Spieler mit Sonderbewilligungen einsetzen, sind nicht berechtigt, in die Inter-Klasse aufzusteigen.
Ausserdem wurden die im Wettspielreglement (WR) und Rechtpflegereglement (RPR) festgehaltenen Sanktionen für Mannschaftsrückzüge präzisiert. Diese waren in einem allgemein gültigen Rahmen definiert, was zu Unsicherheiten führte – beispielsweise mit der Frage, ob bei einem Rückzug einer U13-Equipe die gleichen Tarife angewandt werden wie beim Rückzug einer NLA-Mannschaft. Es kann heute festgehalten werden, dass eine Sanktion immer unter Berücksichtigung der Spielklasse erfolgt und ins Verhältnis zu den Mannschaftsgebühren gestellt wird. Für Teams der 2. Liga und tiefer werden zudem die bisherigen durchschnittlichen Tarife der Regionalverbände berücksichtigt.
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