18.04.2018
Ab der nächsten Saison 2018/19 kommt im Schweizerischen Handball-Verband (SHV) ein neues, faires und verursachergerechtes Modell für die «Schiedsrichter-Ersatzabgaben» zur Anwendung. Der Anreiz für die Vereine, mehr Funktionäre zu stellen, wird damit deutlich erhöht. Im Januar haben während der Vernehmlassung zahlreiche Vereine die Chance genutzt und ihre Inputs eingebracht.
Es braucht zwingend mehr Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in der Schweiz. Die Ziele des neuen Modells sind darum völlig klar: Der Druck auf die Vereine, die keine oder zu wenig Schiedsrichter stellen, soll erhöht werden. Und jene Vereine, die mehr Schiedsrichter stellen als notwendig, sollen stärker belohnt werden. Ausserdem soll das Modell verursachergerecht sein: Künftig wird die Höhe der Stellungspflicht der Vereine durch die Anzahl effektiv zu leitenden Spiele pro Verein berechnet.
Beispiel: Für ein Spiel, das von zwei Schiedsrichterinnen geleitet wird, muss jeder Verein die Hälfte des Pensums stellen – also einen Schiedsrichter (1 Punkt). Für ein Spiel, das von einem Schiedsrichter geleitet wird, muss jeder Verein 0,5 «Schiedsrichter-Punkte» kompensieren. Die gleiche Formel gilt für Delegierte (NLA, NLB, SPL1).
Zu dieser nach dem Verursacherprinzip berechneten Stellungspflicht wird ein «Verbandszuschlag» von 15 Prozent gerechnet. Damit wird die Stellungspflicht für Schiedsrichter-Beobachter und für zusätzliche Spiele wie beispielsweise für die Regionalauswahlen oder für die Schulhandball-Schweizermeisterschaft abgegolten.
Die Anzahl geleistete Einsätze der dem Verein zugeordneten Schiedsrichter, Delegierten und Schiedsrichter-Beobachter werden mit der Stellungspflicht des jeweiligen Vereins verrechnet. Für jeden zu viel geleisteten Einsatz erhält der Verein eine Auszahlung von CHF 40.00 pro Punkt. Für jeden fehlenden Einsatz bezahlt der Verein CHF 70.00 pro Punkt. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Juni, nach der abgeschlossenen Saison. Der allfällige Reinertrag aus den Schiedsrichter-Ersatzabgaben soll dabei insbesondere auch in Projekte zur Gewinnung von neuen Referees investiert werden.
Der Zentralvorstand hat ein entsprechendes Grobkonzept verabschiedet, das die Vereine künftig bei der Suche nach Spielleitern und Schiedsrichtern unterstützen soll. In den nächsten Wochen wird eine Arbeitsgruppe die Details erarbeiten und erste Schritte definieren. Genauere Informationen dazu folgen noch vor den Sommerferien.
Mit dem neuen Modell wird eine verursachergerechte Lösung eingeführt, die auch die bis anhin ungelöste Frage der Schiedsrichter-Beobachtungen regelt. Die umstrittene Maximal-Beschränkung der Pensen wird aufgehoben. Somit kann es nicht mehr vorkommen, dass ein Verein gebüsst wird, obwohl ein Schiedsrichter deutlich mehr Einsätze als angerechnet absolviert hat. Ab einem Saison-Minimum von 10 Einsätzen pro Person zählt jeder Einsatz.
Das neue Modell soll so auch zu einem verstärkten Anreiz für Vereine führen, mehr Funktionäre als nötig zu stellen. Die Vereine profitieren nämlich direkt und verstärkt davon, wenn ihre Funktionäre mehr leisten. Die ungenügenden Vereine hingegen bezahlen mehr als mit der heutigen 40-Prozent-Regelung, jedoch weniger als mit der effektiven Lösung gemäss WR und Weisungen. Das neue Modell führt dazu, dass die ungenügenden Vereine weniger an den SHV, jedoch mehr an die über dem Minimum liegenden Vereine zu bezahlen haben.
Da das genaue Ausmass der Stellungspflicht pro Verein mit dem neuen Modell nicht im Voraus berechnet werden kann (bspw. zusätzliche Entscheidungsspiele in der Meisterschaft, Erfolge im Cup, Ausfall eines Schiedsrichters oder Delegierten während der Saison) sind die Clubs angehalten, von Anfang an eine gewisse Reserve in ihren Planungen zu berücksichtigen.
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